Der Arbeitnehmer, der sich während einer ärztlichen attestierten Arbeitsunfähigkeit genesungswidrig verhält, begeht eine vorsätzliche Vertragspflichtverletzung, die ihn, dem Arbeitgeber gegenüber, zum Schadenersatz verpflichtet. Die Schadenersatzpflicht erstreckt sich auf alle Aufwendungen des Arbeitgebers, soweit sie nach den Umständen des Falles als notwendig anzusehen sind. Dazu können auch die Kosten für die Beauftragung einer Detektei gehören, wenn konkrete Verdachtsmomente dazu Anlass gegeben haben. Der Arbeitgeber kann nicht darauf verwiesen werden, er habe die Beobachtung des Arbeitnehmers mit eigenen Arbeitnehmern vornehmen lassen können und müssen. Er darf sich hierzu Personen bedienen, die als Detektive in Ermittlungs-/ und Observationstätigkeiten erfahren sind.
Detekteien sollten Auftraggeber aktiv darauf hinweisen, dass:
Wir unterstützen Sie mit effektiven und rechtssicheren Ermittlungen. Unser erfahrenes Team steht Ihnen diskret und professionell zur Seite.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen oder erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes und unverbindliches Angebot – kontaktieren Sie uns noch heute!
Die hier aufgeführten Gerichtsurteile dienen ausschließlich Ihrer allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Gerne vermitteln wir Ihnen die Anwaltskanzlei unseres Vertrauens. Alle Bilder auf dieser Seite sind KI-generiert und zeigen keine realen Personen oder tatsächliche Ereignisse. Irrtümer vorbehalten.