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Mitarbeiterüberwachung im Homeoffice

Arbeitszeitbetrug im Homeoffice aufklären: Das sind Ihre Möglichkeiten – Home-Office ist ein Thema, bei dem sich die Geister scheiden. Während viele Arbeitnehmer die Freiheiten der Arbeit von zu Hause aus genießen, sind manche Arbeitgeber stark verunsichert. Denn bleibt die Leistung des Mitarbeiters aus, muss etwas getan werden. In den meisten Fällen bietet sich bei dringendem Verdacht die Mitarbeiterüberwachung an.

Mitarbeiter im Homeoffice am Pc

Die Arbeit im Homeoffice erfreut sich unter Arbeitnehmern immer größerer Beliebtheit. Der Weg zur Arbeit entfällt und die Arbeitszeit kann frei eingeteilt werden. Vielen Arbeitgebern hingegen bereitet dieses Thema Unbehagen. Denn während man in der Firma sieht, ob ein Mitarbeiter an seinem Platz ist und arbeitet, fehlt diese Absicherung bei der Arbeit im Homeoffice.

Das Hauptproblem liegt hier im Arbeitszeitbetrug. Wird jede Pause gebucht? Arbeitet der Mitarbeiter wirklich im von zu Hause aus oder ist er unterwegs, um einzukaufen? In diesem Fall erscheint die Mitarbeiterüberwachung als einziges Mittel, um entweder die Zweifel aus der Welt zu räumen oder aber dem Mitarbeiter sein Vergehen nachzuweisen.

Obwohl Vertrauen in den meisten Firmen großgeschrieben wird, gibt es doch Ausnahmefälle, in denen die Sorge berechtigt ist. Was in diesem Fall konkret unternommen werden kann, ist Teil dieses Artikels.

Wann liegt Arbeitszeitbetrug im Homeoffice vor?

Bevor es darum geht, welche Möglichkeiten dem Chef zur Mitarbeiterüberwachung bleiben, ist es erst einmal wichtig, zu definieren, was Arbeitszeitbetrug genau ist.

Der Arbeitsvertrag verpflichtet den Arbeitnehmer, seine Pflichten am Arbeitsplatz auszuüben, während der Arbeitgeber diese vergütet. Deshalb könnte jede Tätigkeit, die den Arbeitnehmer davon abhält, den vertraglichen Aufgaben gerecht zu werden, als Arbeitszeitbetrug gewertet werden. Ist der Arbeitnehmer hingegen auf der Arbeit, beschäftigt sich jedoch mit anderen Dingen, stellt dies ebenfalls eine Pflichtverletzung im Arbeitsverhältnis dar.

Dabei sollten dem Arbeitnehmer bei der Arbeit von zu Hause aus jedoch die gleichen Freiheiten eingeräumt werden wie den Kollegen im Unternehmen. Darf hier während der Arbeitszeit ein Kaffee aus der Kaffeeküche geholt werden, ohne dass dies als Pause gilt, so sollte im Homeoffice ebenfalls nichts dagegensprechen. Regelt der Arbeitsvertrag hingegen, dass für Kaffee- oder Raucherpausen ausgestempelt werden muss, und es wird nicht ausgestempelt, erfüllt dies womöglich den Tatvorwurf des Arbeitszeitbetrugs.

Auch das durchgängige Surfen im Internet oder das gehäufte private Telefonieren fallen darunter. Die meisten Arbeitgeber sehen in der Regel darüber hinweg, wenn es sich um seltene oder dringende Vorfälle handelt, wie der Anruf bei einem Arzt.

Ausschlaggebend ist, dass Arbeitszeitbetrug nur vorsätzlich begangen werden kann. Auch wenn der Arbeitnehmer nicht vor Ort im Unternehmen arbeitet, sondern zu Hause. Eine fahrlässige Verwirklichung steht hingegen nicht unter Strafe.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Arbeitszeitbetrug

Bei Arbeitszeitbetrug handelt es sich um eine Pflichtverletzung. Diese kann für den Arbeitnehmer zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Dabei kann der Arbeitgeber je nach Schwere des Vergehens abmahnen oder kündigen. Die Kündigung kann dabei ordentlich oder ggf. fristlos erfolgen.

Ob zuvor abgemahnt werden muss, ist vom Einzelfall abhängig. Bei einem leichten Verstoß sollte zuerst eine Abmahnung ausgesprochen werden. Bei voller Absicht hingegen kann auf die Abmahnung verzichtet werden. Denn nach § 626 BGB Absatz 1 ist eine Kündigung gerechtfertigt, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, der im Einzelfall geprüft werden muss.

Arbeitszeitbetrug im Homeoffice nachweisen

Einen Arbeitszeitbetrug nachzuweisen, gestaltet sich oft als besonders schwierig, wenn der Mitarbeiter aus der Ferne arbeitet, anstatt sich physisch in der Firma aufzuhalten. Ein Grund zur Annahme, dass ein solcher Tatbestand vorliegt, ergibt sich oftmals aus Unstimmigkeiten zwischen Angabe der Arbeitszeit und geleisteter Arbeit.

Deshalb ist es hier hilfreich, wenn die bearbeiteten Aufgaben kontrolliert werden. Bei einem besonders schwerwiegenden Verdacht kann außerdem ein Privatdetektiv beauftragt werden. Dieser dokumentiert dann die genauen Arbeitszeiten. Bei der Arbeit im Außendienst ist der Privatdetektiv eine geeignete Anlaufstelle.

Welche Risiken bestehen bei der Aufdeckung des Arbeitszeitbetrugs?

Der Arbeitszeitbetrug im Homeoffice muss vom Arbeitgeber belegt werden können. Dabei gilt es zu beachten, dass Persönlichkeitsrechte nicht verletzt und der Datenschutz eingehalten wird.

Prinzipiell ist es möglich, eine Software auf dem Computer des Angestellten zu installieren, der die Tätigkeiten im Homeoffice aufzeichnet. Solche Software kann jedoch vor Gericht als starke Verletzung des Persönlichkeitsrechts betrachtet und deshalb abgelehnt werden.

Weiterhin ist es möglich, den Browserverlauf zu prüfen. Anhand des Browserverlaufs kann festgestellt werden, ob der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit im Homeoffice häufig privat surft. Trotzdem ist der Arbeitgeber gemäß §26 BDSG neue Fassung dazu berechtigt, persönliche Daten zu erheben, sollten diese dem Nachweis einer Straftat dienen.

Generell sollte das Betriebsklima bei den angewandten Maßnahmen nicht außer Acht gelassen werden. Auch sollten keine anderen Arbeitnehmer als Zeugen für den Arbeitszeitbetrug genannt werden. Denn dieses Vorgehen verschlechtert das Betriebsklima grundsätzlich und hemmt somit die Leistung anderer Mitarbeiter. Außerdem werden weitere Mitarbeiter oft als Lagerzeugen angesehen. Von dem Versuch selbst die Beweise zu erheben ist insgesamt abzuraten. Fehler im Prozess gefährden das Ergebnis und können den Nachweis endgültig unmöglich machen.

Was ist ein konkreter Verdacht für Arbeitszeitbetrug?

Wird der Arbeitnehmer in einem Café sitzend gesehen oder bei der Ausübung eines Nebenjobs, besteht ein konkreter Verdacht. Sofern der Arbeitnehmer angegeben hat, zu besagter Zeit im Homeoffice gearbeitet zu haben. Auch eine stark verminderte Produktivität kann den berechtigten Verdacht auf Arbeitszeitbetrug im Homeoffice auslösen. In diesem Fall sollte vorab feststehen, welchen Aufgaben der Mitarbeiter nachgegangen ist.

Was für Möglichkeiten hat der Arbeitgeber beim Verdacht auf Arbeitszeitbetrug?

Ist der Verdacht auf Arbeitszeitbetrug im Homeoffice erst einmal aufgekommen, dann ist das Vertrauen erschüttert. Denn für den Arbeitgeber bedeutet ein solches Vergehen einen materiellen Verlust. In diesem Fall sollte er tätig werden.

Handelt es sich um schwache Verdachtsmomente, wie eine regelmäßige Nicht-Erreichbarkeit des Arbeitnehmers während der Zeit im Homeoffice, ist es sinnvoll, zuerst ein Gespräch zu suchen. Eventuell gibt es eine einfache Erklärung dafür. In anderen Fällen jedoch kann über die Überwachung des Mitarbeiters nachgedacht werden. Dabei hat der Arbeitgeber unterschiedliche Möglichkeiten.

Mitarbeiterüberwachung im Homeoffice durch einen Privatdetektiv

Ein Privatdetektiv unterstützt den Arbeitgeber dabei, konkrete Beweise für eine Pflichtverletzung zu sammeln. Es ist jedoch nur in Ausnahmefällen gestattet, einen solchen Privatdetektiv für die Mitarbeiterüberwachung im Homeoffice zu engagieren.

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz müssen ausreichende und konkrete Verdachtsmomente im Raume stehen. Solche wären unter anderem eine stark verminderte Produktivität oder eine mangelnde Erreichbarkeit, die durch den Arbeitnehmer nicht aufgeklärt werden kann.

Hier ist jedoch Vorsicht geboten, denn diese Überwachungsmaßnahme stellt nicht nur im Homeoffice eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, deshalb darf nicht leichtfertig auf diese Form der Mitarbeiterüberwachung zurückgegriffen werden. Eine Überwachung sollte durch eine DIN SPEC 33452 zertifizierte Detektei erfolgen.

Mitarbeiterüberwachung durch Monitoring-Software

Monitoring Software ermöglichen es, zu tracken, wie viele Wörter der Arbeitnehmer tippt genauer gesagt ob dieser die Tastatur überhaupt benutzt. So kann per Mitarbeiterüberwachung im Homeoffice festgestellt werden, ob der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitet. Auch können diese Software-Tools die Kamera des Computers nutzen, um Fotos vom Arbeitnehmer und Screenshots vom Desktop zu machen.

Manche Anbieter tracken zusätzlich die Standortdaten des Mitarbeiters. Ein solcher Anbieter von Überwachungssoftware ist Hubstaff. Der Hersteller verspricht, dass durch ihre Monitoring-Tools die Produktivität des Arbeitnehmers gesteigert wird. Ein Nachteil solcher Produkte ist jedoch, dass viele Arbeitsprozesse wie Telefonate oder das Erstellen handschriftlicher Notizen nicht registrieren. Der Einsatz einer solchen Software ist rechtlich als bedenklich einzustufen und kann meist nicht als Beweis angebracht werden.

Mitarbeiterüberwachung durch Standortdaten

Die Mitarbeiterüberwachung der Standortdaten eines Arbeitnehmers ist über das Tracking seiner GPS-Positionen möglich. Dazu muss der zu überwachende Mitarbeiter jedoch ein Firmenhandy oder einen Firmenlaptop haben. Ist der Arbeitnehmer im Homeoffice vereinzelt unterwegs, um einen Kunden zu besuchen, speichert das System die Fahrstrecke.

Oder eben den Gang zum Café und den dortigen Aufenthalt über einen längeren Zeitraum hinweg. Diese Methode ist in den seltensten Fällen zulässig.

Denn nach Bundesdatenschutzgesetz sind Informationen die Person und Standort kombinieren, personenbezogene Daten und unterliegen damit einem gesetzlichen Schutz. Das hat den Hintergrund, dass aus diesen ein Bewegungsprofil erstellt werden kann, was auch bei der Mitarbeiterüberwachung nicht zulässig ist.

Eine sichere Mitarbeiterüberwachung durch den Arbeitgeber

Die Mitarbeiterüberwachung im Homeoffice ist dann sinnvoll, wenn ein Verdacht droht, das Vertrauensverhältnis zwischen beiden Parteien komplett zu kappen. Für den Arbeitgeber ist es allerdings wichtig, dass die Mitarbeiterüberwachung begründet ist.

Es muss ein konkreter Verdacht vorliegen, da sie ansonsten illegal ist. In diesem Fall würden dem Arbeitgeber selbst Konsequenzen drohen. Verfügt das Unternehmen über einen Betriebsrat, muss Rücksprache gehalten werden.

Denn bei einer unrechtmäßigen Mitarbeiterüberwachung könnten unterschiedlichen Ahndungen bestehen. Diese können von einer Ordnungswidrigkeit über Schmerzensgeld bis hin zu einer Freiheitsstrafe reichen. Eine rechtliche Absicherung ist deshalb bei einem minder schweren Verdacht empfehlenswert.

Mitarbeiterüberwachung durch Keylogger Tools

Keylogger sind Programme, die erfassen, welche Daten an einem Computer eingegeben werden. Sie dienen der Mitarbeiterüberwachung und prüfen außerdem, ob die Tastatur überhaupt verwendet wird. Verfügt das Unternehmen über einen Betriebsrat, wird sich dieser sehr wahrscheinlich dagegen aussprechen.

Denn nach § 87 Absatz 6 des Betriebsverfassungsgesetzes muss der Betriebsrat zurate gezogen werden, wenn es um die Einführung von Software geht, die das Verhalten oder die Leistung der Angestellten überwacht.

Wird dieser hingegen vorbeugend und ohne Zustimmung des Betriebsrats installiert, ist dies gleichbedeutend mit einer heimlichen Mitarbeiterüberwachung. Auch das Bundesarbeitsgericht spricht sich gegen ein solches Vorgehen aus, außer es besteht ein schwerwiegender Tatverdacht.

Fazit

Wird einem Arbeitnehmer die Arbeit im Homeoffice zugestanden, ist eine stabile Vertrauensbasis unablässig. Denn anders als vor Ort ist es nicht ersichtlich, ob der Arbeitnehmer sich tatsächlich an seinem Arbeitsplatz befindet.

Ist der Arbeitnehmer hin und wieder nicht zu erreichen, bedeutet das nicht zwangsweise, dass es sich um Arbeitszeitbetrug handelt. In diesem Fall ist es wichtig, feste Zeitfenster festzulegen, wann der Mitarbeiter erreichbar sein muss.

Denn durch die oftmals freie Zeiteinteilung im Homeoffice überschneiden sich die Hauptarbeitszeiten eventuell nicht. Durch eine fest definierte Zeit ist es trotzdem möglich, Aufgaben abzusprechen oder Tätigkeiten zu planen.

In manchen Fällen ist der Verdacht auf Arbeitszeitbetrug im Homeoffice jedoch berechtigt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Mitarbeiter während der Zeit, die er als Arbeitszeit gebucht hat, bei einem Café Besuch oder bei einem Nebenjob gesehen wird. Solche Fälle bilden konkrete Verdachtsmomente, in denen der Arbeitgeber tätig werden sollte.

Die Mitarbeiterüberwachung im Homeoffice kann dabei durch Monitoring Software erfolgen. Diese greift auf das System des Mitarbeiters zu und speichert eine Vielzahl an Bildern vom Bildschirm, aber auch vom Mitarbeiter selbst über die verbaute Kamera. Außerdem wird dadurch klar, woran der Mitarbeiter gearbeitet hat.

Auch Keylogger erfüllen diesen Zweck, wenn auch weniger ausgeklügelt. Verfügt das Unternehmen über einen Betriebsrat, muss dieser unbedingt in Kenntnis gesetzt werden. Die Mitarbeiterüberwachung im Homeoffice ohne dringenden Tatverdacht stellt ansonsten eine erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzung dar.

Der Einsatz eines Privatdetektivs ist eine weitere Möglichkeit, um etwaigen Arbeitszeitbetrug im Homeoffice aufzudecken. Das Hinzuziehen eines Privatdetektivs ist rechtlich streng geregelt und muss entsprechend gerechtfertigt werden. Ansonsten können die Ergebnisse nicht verwertet werden. Hier sollte ein qualifizierter Anbieter gewählt werden. Keinesfalls sollte der Arbeitgeber selbst versuchen die Ermittlungen durchzuführen.

Stellt der Arbeitgeber fest, dass tatsächlich ein Arbeitszeitbetrug vorliegt, egal ob im Homeoffice oder vor Ort, hat dieser nur Bestand, wenn er wissentlich und vorsätzlich ausgeführt wurde. Art und Umfang müssen umfassend belegt werden. Es gilt der Vollbeweis.

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