- Terror am Telefon, Anrufbeantworter, per Sms oder Email
- Belästigung, Verfolgung, Bedrohung
- der Stalker schickt Liebesbriefe und Geschenke
- Auflauern
- Beschädigung von Eigentum
- Kratzer im Lack
- Nägel im Autoreifen
- Schmierereien an der Hauswand
Stalking Hilfe vom Detektiv
Sie fühlen sich beobachtet, eine andere Person bedrängt Sie?
Stalking – Sie fühlen sich durch eine dritte Person bedroht, verfolgt oder belästigt? Sie wollen sich oder einen Familienangehörigen, Freund oder Dritten schützen und benötigen Hilfe?
Was können Sie tun, um sich vor Stalking zu schützen?
Stalker haben oft ein geringes Selbstwertgefühl, sind uneinsichtig und unvernünftig, es fehlt der Bezug zur Realität. Sind Sie Opfer eines Stalkers/in? Wenn Sie bereits genügend Informationen und Beweise haben, die Identität des Peinigers bekannt ist, sollten Sie sich bei der Polizei beraten lassen und eine Anzeige erstatten. Weiter haben Sie die Möglichkeit Ihren Anwalt zu beauftragen eine „Unterlassungsaufforderung“ für Sie zu verfassen und damit Ihre Privatsphäre zu schützen.
Weitere Informationen zum Themenfeld Stalking
Kann Ihnen die Polizei nicht weiterhelfen, da Beweise fehlen oder die Identität des Stalkers noch unbekannt ist, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Detektei.
Im ersten Schritt analysieren wir mit Ihnen die zurückliegenden Vorfälle und erstellen ein Täterprofil.
Im zweiten Schritt wird der richtige Ermittlungsansatz besprochen und eine Strategie entworfen, um wirksame Beweise zu ermitteln.
Im dritten Schritt kommt es zur Gegenwehr: Die Detektei Kubon® steht Ihnen zur Seite und wir machen dem Schädiger klar, dass Sie kein Opfer sind!
Die Privatdetektive der Detektei Kubon haben aufgrund Ihrer langjährigen Erfahrung die entsprechenden Kompetenzen, um auch Sie professionell zu beraten. Wir überwachen die entsprechende Person, dokumentieren das Fehlverhalten und beraten Sie bezüglich weiterer Schritte.
Die Detektive der Detektei Kubon helfen Ihnen, Ihr Recht einzufordern. Jeder Mensch hat ein Persönlichkeitsrecht, dieses gilt es zu schützen.
Das Persönlichkeitsrecht ist in dem deutschen Grundgesetz in Artikel 1 verankert.
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Anschuldigungen gegen einen Dritten müssen allerdings bewiesen werden. Da es sich oft nicht um Straftaten handelt, sind exekutive Organe der Regierung erst einmal nicht zuständig. Für die Beweiserhebung bedarf es einer Detektei, die diese Aufgabe für Sie übernimmt.
Kontaktieren Sie die Detektive der Detektei Kubon für eine erste Einschätzung der Situation und der Chancen auf Klärung. Wir übernehmen die Gesprächsführung mit dem Streitpartner, dokumentieren ein Fehlverhalten im Rahmen einer Observation und helfen Ihnen eine solche Situation dauerhaft zu beenden.
Mit einer Detektei hat man auch die Möglichkeit, eine außergerichtliche Einigung oder Streitschlichtung zu erzielen.
Straftaten gegen die Persönlichkeit kann viele Facetten haben wie: Mobbing, Stalking, Sachbeschädigung oder extreme Streitigkeiten (Drohungen).