Der Arbeitnehmer muss entstandene Detektiv Kosten ersetzen
Az. vom 21.04.2020 - 19 Sa 46/19
Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen.
Urteil lesen →Az. vom 21.04.2020 - 19 Sa 46/19
Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen.
Urteil lesen →Az. Aktenzeichen 5 AZR 149/21
Hat der Arbeitgeber berechtigte Zweifel am tatsächlichen Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit, muss er diese Zweifel konkretisieren.
Urteil lesen →Az. 24.10.1990 – 14 NW 671/90
Das Urteil OLG Koblenz, 24.10.1990 – 14 NW 671/90 ist ein weiteres wichtiges Präzedenzurteil zur Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten
Urteil lesen →Az. 15.03.1989 – 8 WF 96/88
Detektivkosten können unter bestimmten Voraussetzungen von der Gegenseite erstattet werden – vorausgesetzt, die Beauftragung war notwendig und verhältnismäßig.
Urteil lesen →Az. 7 Sa 635/23)
LAG Köln: Beobachtungen durch eine Detektei sind bei konkretem Verdacht auf Arbeitszeitbetrug zulässig – auch mit GPS. Der überführte Arbeitnehmer muss die Detektivkosten tragen.
Urteil lesen →Az. Az 5 Sa 540/99
Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Rheinland-Pfalz – Az 5 Sa 540/99 enthält einige wichtige Leitsätze, die speziell für Detekteien in ihrer praktischen Arbeit von Bedeutung sein können
Urteil lesen →Az. 14 NW 671/90
Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei für unmittelbaren Zusammenhang steht.
Urteil lesen →Az. vom 10.12.2021 – 5 Ca 1495/21
Arbeitsgericht Herne hält die Beauftragung einer Detektei bei Verdacht auf Arbeitszeitbetrug im Kündigungsschutzverfahren für zulässig.
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