Detektivkosten

Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig

Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei für unmittelbaren Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit steht

Gericht:

Oberlandesgericht Koblenz

Urteil:

14 NW 671/90

Auszug:

Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei für unmittelbaren Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit steht und aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreits – im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung – notwendig im Sinne von § 91, 1 ZPO war.