Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig
Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei für unmittelbaren Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit steht
Oberlandesgericht Koblenz
14 NW 671/90
![](https://detektei-kubon.de/wp-content/uploads/detektivkosten-Gerichtsurteil.jpg)
Auszug:
Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei für unmittelbaren Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit steht und aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreits – im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung – notwendig im Sinne von § 91, 1 ZPO war.