Detektivkosten
Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig
Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei für unmittelbaren Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit steht
Gericht:
Oberlandesgericht Koblenz
Urteil:
14 NW 671/90
Auszug:
Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei für unmittelbaren Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit steht und aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreits – im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung – notwendig im Sinne von § 91, 1 ZPO war.