Datenschutz (DSGVO) in unserer Detektei
und bei Ermittlungsdienstleistungen
und bei Ermittlungsdienstleistungen
Die EU-Datenschutzverordnung beeinflusst viele Unternehmensbereiche. Im Hinblick auf die Zulässigkeit unserer Ermittlungsdienstleistungen gibt es für Sie als Auftraggeber aktuell keine Beeinträchtigungen.
Ermittlungen zum Schutz Ihrer „berechtigten Interessen“ sind nach wie vor rechtmäßig. Für uns als Auftragnehmer haben sich neue Dokumentationspflichten ergeben, denen wir gewissenhaft und vorschriftsmäßig nachkommen.
Im Jahr 2017 und 2018 haben wir unser Unternehmen auf die Anforderungen der DSGVO in Bezug auf Ermittlungen in Unternehmen vorbereitet und dabei auch die erforderliche Fachexpertise in Weiterbildungen beim TÜV Rheinland erworben. Für Sie als Auftraggeber gibt es nur eine zusätzliche Aufgabe, achten Sie bei der Suche nach einer Detektei darauf, dass diese das Thema Datenschutz fokussiert und die Detektei über einen eigenen Datenschutzbeauftragten verfügt.
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