Detektei & Datenschutz (DSGVO)
Keine Angst vor dem Datenschutz.
Die EU -Datenschutz Grundverordnung hat für Sie als Auftraggeber keine Auswirkungen auf die Zulässigkeit bei Ermittlungsdienstleistungen. Ermittlungen zum Schutz Ihrer “berechtigten Interessen” sind nach wie vor rechtmäßig. Es sind neue Dokumentationspflichten hinzu gekommen, diese werden aber durch uns als Auftragnehmer erledigt .
In 2017 und 2018 haben wir das Thema DSGVO + Ermittlungen im Unternehmen vorbereitet und dabei auch die erforderliche Fachexpertise in Weiterbildungen beim TÜV Rheinland erworben. Für Sie als Auftraggeber gibt es nur eine zusätzliche Aufgabe, achten Sie bei der Suche nach einer Detektei darauf, dass diese dass Thema Datenschutz fokussiert und das die Detektei über einen eigenen Datenschutzbeauftragten verfügt.
Unsere Texte und Grafiken unterliegen dem Urheberrecht.
Eine Nutzung ist nur mit Einverständnis zulässig.
Wir verwenden Cookies, um Ihnen die beste Online-Erfahrung zu bieten. Mit Ihrer Zustimmung akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies in Übereinstimmung mit unseren Cookie-Richtlinien und der Datenschutzerklärung. Zur Auswahl einzelner Cookies nutzen Sie bitte die Datenschutz-Einstellungen.
Wenn Sie eine Website besuchen, speichert oder ruft sie möglicherweise Informationen in Ihrem Browser ab, meistens in Form von Cookies. Kontrollieren Sie Ihre persönlichen Cookie-Dienste hier.