Lohnfortzahlungsbetrug nachweisen

Die Aufklärung von Betrugsdelikten mit operativen Ermittlungsmethoden ist der Schwerpunkt unserer Detektei.

Wir prüfen auch Ihren Sachverhalt bei Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug.

Schnelle Einsatzbereitschaft
Persönliche und individuelle Erstberatung
Datenschutzkonforme Prozesse und Ermittlungen
arbeitsunfaehigkeit auf einem Tisch
Auszeichnung Beste Detektei 2023

Ermittlungen bei vorgetäuschter Krankheit

Es kommt immer wieder vor, dass ein Arbeitnehmer eine Krankheit nur vortäuscht, um sich vor der Arbeit zu drücken, mehr Freizeit zu haben oder einer anderen Tätigkeit nachzugehen. In solchen Situationen ist es wichtig, dass der Arbeitgeber zunächst Ermittlungen beauftragen, um die unberechtigte Krankschreibung nachweisen zu können und erst dann arbeitsrechtliche Maßnahmen einleitet.

Eine Möglichkeit ist hierbei die Einschaltung unserer Detektei, die diskrete Recherchen durchführt und Beweise sammelt.  Es ist entscheidend, dass alle Schritte und Maßnahmen rechtlich korrekt durchgeführt werden, um mögliche Rechtsrisiken zu vermeiden. Deshalb arbeiten wir eng mit unseren juristischen Partnern zusammen, um Ihnen eine ganzheitliche Lösung bieten zu können.

Zertifikate Detektei IHK, BID, TÜV, VSW, Ehrenkodex, Sachverständiger

Weitere Informationen zum Themenfeld Lohnfortzahlungsbetrug

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Mögliche Gründe für den Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug können sein:

  • der Mitarbeiter unerwartet erkrankt ist
  • Bei Hinweisen aus der restlichen Belegschaft
  • Der Mitarbeiter die Arbeitsunfähigkeit ankündigt
  • Wenn befreundete Arbeitnehmer häufig gleichzeitig erkranken
  • Wenn sich Krankmeldungen über Jahre in gleichem Zeitraum erfolgen.
  • Der Mitarbeiter nach einem Streitgespräch eine Krankmeldung einreicht
  • Der Mitarbeiter nach einer Forderung nicht mehr zur Arbeit erscheint.
  • Nebenbeschäftigung während der regulären Arbeitszeiten: Ein Verweis auf das Thema Arbeitszeitbetrug
  • Es besteht der Verdacht, dass der Mitarbeiter unerlaubterweise einer Schwarzarbeit während der AU nachgeht.
  • der Sachverhalt klar, ist, aber die Beweise noch fehlen
  • eine Konkurrenztätigkeit vermutet wird
  • die Verdachtsperson auch für einen Mitbewerber tätig ist
  • ein arbeitsrechtlicher Vertragsbruch begangen wird
  • der Mitarbeiter plötzlich kündigt und gleichzeitig erkrankt.

Im Falle einer Überwachung von Mitarbeitern aufgrund des Verdachts auf Lohnfortzahlungsbetrug beobachten wir zunächst die betreffende Person über einen Zeitraum von mehreren Tagen und dokumentieren die Ergebnisse sorgfältig und umfassend.

  • Dokumentation aller Tätigkeiten
  • Dauer der Abwesenheit vom Wohnort
  • Exakte Aufzeichnung aller besuchten Adressen mit Uhrzeiten und Dauer des Aufenthaltes

Ziel einer Observation bei Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug muss es sein, festzustellen, ob die Person sich

  • Genesungswidrig verhält und/oder
  • Aufgrund der Aktivitäten während der AU auch hätte arbeiten können.

Hinweis: Im Arbeitsrecht (Zivilrecht) wird der Vollbeweis benötigt. Es muss ein Beweismaß erreicht werden, mit dem sichergestellt werden kann, dass ein Gericht die tatsächliche Behauptung für wahr erachten darf und muss.

Meist gehen mit dem Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug auch der

  • Verdacht auf schwere Verstöße gegen den Arbeitsvertrag
  • Verdacht auf Nutzung unrichtiger Gesundheitszeugnisse
  • Verdacht auf eine unerlaubte Nebentätigkeit

einher.

Bei Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug ist meist schnelles Handeln gefragt, dass der Verdacht sich nur während der Arbeitsunfähigkeit überprüfen lässt.  Da wir über mehrere eigene Observationsteams verfügen, können wir zeitnah mit den Ermittlungen beginnen, falls nötig noch am Tag der Beauftragung.

Es ist also wichtig, dass Sie sich frühzeitig an uns wenden, damit genügend Zeit für die Ermittlungen verbleibt.

In den allermeisten Fällen sind 2 – 4 Einsatztage ausreichend, um einen Sachverhalt bei Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug ausreichend auszuermitteln. Anschließend erfolgt die Berichtserstattung.

Zu den Zielen gehören meist:
  • Eine (fristlose) Kündigung auszusprechen
  • Weitere wirtschaftliche Verluste verhindern
  • Keine Abfindung zu zahlen
  • Der Person die Grenzen aufzuzeigen
  • Schadensersatz geltend zu machen
  • Stärkung der Führungsposition
  • Schutz der restlichen Belegschaft
  • Nachahmung verhindern
  • Besseres Arbeitsklima
Vorgehen beim bestätigtem Betrugsverdacht

Abhängig der Ergebnisse beraten wir zu dem weiteren Vorgehen.

 

Mit unserer umfangreichen Erfahrung in der Aufdeckung von Betrug bei Lohnfortzahlungen bieten wir Ihnen einen diskreten und professionellen Service, der klare Beweise liefert. Unsere Detektive verfügen über die notwendige Expertise, was es ihnen ermöglicht, auch unter komplexen Bedingungen schnell und effizient zu agieren.

Hier finden Sie ein realistisches Beispiel für eine Ermittlung:

Legendierte Ermittlung und Observation bei Lohnfortzahlungsbetrug

Privatdetektiv der Detektei
J. Matzik, Einsatzleiter
Halten Sie den Mitwisser Kreis klein und werden nicht selbst tätig. Wir lösen auch Ihren Fall, schnell und zielgerichtet

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