Ermittlungen bei vorgetäuschter Krankheit
Es kommt immer wieder vor, dass ein Arbeitnehmer eine Krankheit nur vortäuscht, um sich vor der Arbeit zu drücken, mehr Freizeit zu haben oder einer anderen Tätigkeit nachzugehen. In solchen Situationen ist es wichtig, dass der Arbeitgeber zunächst Ermittlungen beauftragt, um die unberechtigte Krankschreibung nachweisen zu können – und erst dann arbeitsrechtliche Maßnahmen einleitet.
Eine Möglichkeit ist die Einschaltung unserer Detektei, die diskrete Recherchen durchführt und Beweise sammelt. Alle Schritte und Maßnahmen müssen rechtlich korrekt erfolgen, um Rechtsrisiken zu vermeiden. Deshalb arbeiten wir eng mit unseren juristischen Partnern zusammen, um Ihnen eine ganzheitliche Lösung bieten zu können.