Betriebliche Ermittlungen

Fristlose Kündigung Arbeitnehmer

Eine fristlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, es müssen schwerwiegende Gründe vorliegen. Das Arbeitsverhältnis darf fristlos gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und die Einhaltung der Kündigungsfrist unzumutbar…
Fachanwalt für Arbeitsrecht spricht fristlose Kündigung aus

Eine fristlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, es müssen schwerwiegende Gründe vorliegen. Das Arbeitsverhältnis darf fristlos gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und die Einhaltung der Kündigungsfrist unzumutbar wäre.

In der Praxis ist es oft schwierig für den Arbeitgeber zu beweisen, dass tatsächlich schwerwiegende Gründe vorliegen. Der Arbeitnehmer hat dann gute Chancen mit einer Kündigungsschutzklage gegen die fristlose Kündigung vorzugehen.

Mögliche Gründe für eine fristlose Kündigung

Immer wieder kommt man als Arbeitgeber in Situationen, in denen das Verhalten eines Mitarbeiters, Arbeitnehmers untragbar ist.

Der Arbeitnehmer:

  • täuscht seine Krankheit vor,
  • verstößt gegen den bestehenden Arbeitsvertrag,
  • begeht Arbeitszeitbetrug,
  • begeht einen Lohnfortzahlungsbetrug,
  • kündigt fristgerecht und meldet sich gleichzeitig krank,
  • kündigt die Krankheit an,
  • lügt im nicht unerheblichen Maße,
  • stiehlt,
  • begeht grobe oder bewusste Arbeitsfehler,
  • absichtlich in unzureichender Geschwindigkeit arbeitet.

Die Gründe und Ausgangssituationen sind vielfältig. Dennoch ist es so, dass Sie dem Mitarbeiter dieses schwerwiegende Fehlverhalten nachweisen müssen, um eine wirksame fristlose Kündigung, die auch vor Gericht bestand hat, aussprechen zu können.

Was können Sie tun, um eine rechtskräftige fristlose Kündigung zu erwirken?

Auf Grundlage der Ermittlungen der Detektei Kubon werden bis zu vier fristlose Kündigungen pro Woche ausgesprochen. In über 95 Prozent der Fälle versucht der betroffene Arbeitnehmer erst gar nicht dagegen vorzugehen, da die Beweislast zu erdrückend ist.

Die Arbeitnehmerprüfung ist ein Schwerpunkt der Detektei Kubon, hierbei arbeiten wir mit kompetenten Fachanwälten für Arbeitsrecht zusammen um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

 

So können wir Sie als Detektei unterstützen:

Während des unverbindlichen Erstgespräches erläutern wir Ihren Fall und zeigen Ihnen mögliche Lösungswege auf. Sie erhalten eine ehrliche Auskunft über Möglichkeiten, Chancen und Risiken.

Weiter wird Ihr Anfangsverdacht niedergeschrieben, dieser begründet das “berechtigte Interesse” und ist die Grundlage für rechtsmäßige Ermittlungen durch eine Detektei. Ohne begründeten Anfangsverdacht kann es keine rechtmäßigen Ermittlungen geben.

 

Ziel ist es, die benötigten Beweise zu beschaffen, sodass Sie Ihr Recht durchsetzen können.

 

 

Wenn Sie als Arbeitgeber, auf Grundlage unserer Ermittlungen, wirksam fristlos gekündigt haben, bestehen für Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie können das Arbeitsverhältnis sofort und ohne einhalten einer Kündigungsfrist beenden.
  • Die Vergütung muss nicht mehr bezahlt werden.
  • Sie können Schadenersatz verlangen sowohl für den Mehraufwand einer Ersatzkraft, für die Kosten die durch den Anwalt entstanden sind und auch die Kosten für die Beauftragung einer Detektei sind Schadensersatzfähig.
  • Je nach Arbeitsvertrag können Sie eine Vertragsstrafe geltend machen.

 

Wenn Sie aufgrund von Indizien fristlos Kündigen und vor Gericht verlieren kann Ihnen folgendes passieren:

  • Das Arbeitsverhältniss ist nicht beendet.
  • Sie müssen die Vergütung nachzahlen auch für den Zeitraum in dem der Mitarbeiter nicht für Sie tätig war.
  • Der Arbeitnehmer kehrt zurück oder Sie müssen eine erhebliche Abfindung zahlen.
  • Es kann passieren das Sie Schadensersatz zahlen müssen.
  • Ihre Niederlage wird sich herumsprechen Ihre Autorität im Betrieb verliert an Gewicht.

 

* Dieser Beitrag dient Ihrer allgemeinen Information, für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Als Detektei für Unternehmen kümmern wir uns diskret und zuverlässig um Ihre Angelegenheiten!

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