LAG Köln 7 Sa 635/23
Das LAG Köln bestätigt: Bei begründetem Verdacht auf Arbeitszeitbetrug sind Observationen durch eine Detektei zulässig – die Kosten muss der überführte Arbeitnehmer tragen.
LAG Köln
7 Sa 635/23)

Ein Arbeitnehmer hatte während der angeblichen Arbeitszeit private Wege erledigt. Der Arbeitgeber ließ ihn durch eine Detektei überwachen und kündigte fristlos. Das LAG Köln bestätigte die Kündigung und entschied: Der Arbeitnehmer muss die Detektivkosten tragen, da ein konkreter Verdacht bestand und die Observation erforderlich war (Urt. v. 11.02.2025 – 7 Sa 635/23).
Wichtige Leitsätze aus der Entscheidung:
- Arbeitszeitbetrug rechtfertigt eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung.
- Ein konkreter Anfangsverdacht erlaubt die Beauftragung einer Detektei.
- Die Observation muss verhältnismäßig, zeitlich begrenzt und auf das Nötigste beschränkt sein.
- Der Einsatz eines GPS-Trackers zur Standortüberwachung war im konkreten Fall zulässig.
- Detektivkosten sind als Schadenersatz erstattungsfähig, wenn sich der Verdacht bestätigt.
- Kein Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte bei rechtmäßiger Überwachung.
- Ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht kann zulässig sein, wenn er auf die Arbeitszeit beschränkt und im öffentlichen Raum erfolgt – in solchen Fällen ist die Intensität des Eingriffs als gering einzustufen.
Bedeutung für Detekteien und Auftraggeber
Das Urteil stärkt die Position von Arbeitgebern, die bei einem konkreten Verdacht auf Arbeitszeitbetrug eine Detektei beauftragen. Es zeigt klar: Erfolgt die Überwachung verhältnismäßig, zielgerichtet und während der Arbeitszeit im öffentlichen Raum, sind die gewonnenen Beweise gerichtlich verwertbar. Auch der Einsatz technischer Hilfsmittel wie GPS-Tracker kann zulässig sein, wenn der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht gering bleibt.
Wird der Verdacht bestätigt, hat der überführte Mitarbeiter nicht nur mit der fristlosen Kündigung, sondern auch mit der Erstattung der Detektivkosten zu rechnen.
Für Detekteien bedeutet das: Sorgfältig geplante und rechtlich saubere Observationen sind ein wirksames und zulässiges Mittel, um Arbeitszeitbetrug aufzudecken und Auftraggeber vor wirtschaftlichem Schaden zu schützen.
Mehr Informationen zu dem Urteil finden Sie in unserem Ratgeber: Arbeitszeitbetrug rechtfertigt fristlose Kündigung