Welche Voraussetzungen gibt es, wenn ich eine Detektei beauftragen will?
In den meisten Fällen, besonders dann, wenn Daten eines Dritten verarbeitet werden, benötigen Sie ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“. Ein berechtigtes Interesse liegt dann vor, wenn Sie darlegen, dass Sie einen Anspruch haben, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen. Ein „berechtigtes Interesse“ kann rechtlicher, wirtschaftlicher oder tatsächlicher Natur sein.
Weiter bedarf es eines begründeten Anfangsverdachts, es müssen also zumindest Indizien vorliegen, die Ihre Vermutung stützen. Sind beide Voraussetzungen erfüllt und ist die geplante Maßnahme nicht insgesamt unverhältnismäßig, steht einer Zuhilfenahme unserer Detektei nichts mehr im Wege.
Keine Angst vor den Rechtsbegriffen, in der kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung fragen wir diese Punkte ab und unterstützen Sie bei der Prüfung und Dokumentation.