In jedem Unternehmen gibt es sie: Mitarbeitende, die besonders häufig fehlen. Meist wird das akzeptiert – schließlich kann jeder mal krank werden. Doch wenn sich ein Muster erkennen lässt – zum Beispiel Krankmeldungen direkt vor oder nach dem Wochenende – wächst im Kollegenkreis oft der Ärger.
Vor allem dann, wenn der Rest des Teams die liegengebliebene Arbeit mitschultern muss. Was also tun, wenn man sich fragt: Ist da wirklich jedes Mal eine Erkrankung im Spiel? Und darf oder sollte man einen solchen Verdacht melden? Die klare Antwort: Ja – aber richtig. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie diskret vorgehen, sich selbst aus der Verantwortung nehmen und dem Unternehmen ermöglichen, professionell zu handeln.
Natürlich ist Krankheit keine Schuld. Aber es gibt Situationen, in denen ein Verhalten stutzig macht. Dazu zählen zum Beispiel:
Für sich genommen mag keiner dieser Punkte ein Beweis sein. Aber: Wiederholen sich solche Muster über einen längeren Zeitraum, liegt der Verdacht nahe, dass hier bewusst ausgenutzt wird, was als Schutzregel gedacht ist.
Viele Mitarbeitende fragen sich: Darf ich das überhaupt melden? Und wie gehe ich dabei vor, ohne mich selbst angreifbar zu machen – oder dem Betroffenen vorschnell Unrecht zu tun?
Wichtig: Reden Sie nicht mit anderen Kolleginnen und Kollegen über Ihren Verdacht. Solche Gespräche können dazu führen, dass sich die betroffene Person gewarnt fühlt – und ihr Verhalten ändert, bevor der Arbeitgeber reagieren kann.
Das ist zu vermeiden:
Das ist zu empfehlen:
Falls gewünscht: anonym melden, z. B. über interne Systeme oder E-Mail ohne Namensangabe.
So geben Sie dem Unternehmen die Möglichkeit, selbst zu prüfen – ohne sich selbst in eine unangenehme Rolle zu bringen.
Hat der Arbeitgeber einen konkreten Anfangsverdacht, stehen ihm verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung:
Besonders Letzteres ist nur bei einem begründeten Verdacht auf eine erhebliche Pflichtverletzung zulässig. Dann kann eine spezialisierte Detektei eingesetzt werden, um das Verhalten der betreffenden Person außerhalb des Arbeitsplatzes zu dokumentieren – etwa bei Freizeitaktivitäten trotz Krankmeldung.
Ein professioneller Bericht kann im Ernstfall gerichtsfest sein – etwa im Rahmen einer arbeitsrechtlichen Abmahnung oder Kündigung.
Nicht jeder möchte persönlich vor dem Chef stehen und einen Kollegen melden. Das ist verständlich. Genau dafür gibt es in vielen Unternehmen interne Meldewege:
So können Sie sich Luft machen, ohne sich selbst angreifbar zu machen – und dem Unternehmen dennoch die Möglichkeit geben, Schaden abzuwenden.
Ständige Krankmeldungen eines Kollegen können den Betriebsfrieden stören, das Team belasten und auf Dauer teuer für das Unternehmen werden.
Ihr Handlungsrahmen als Kollege:
Ob Attestpflicht, ärztliche Kontrolle oder Detektei – die Entscheidung liegt beim Unternehmen, nicht bei Ihnen. Sie geben lediglich den Impuls – alles Weitere geschieht professionell und rechtlich abgesichert.
Wir unterstützen Sie mit effektiven und rechtssicheren Ermittlungen. Unser erfahrenes Team steht Ihnen diskret und professionell zur Seite.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen oder erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes und unverbindliches Angebot – kontaktieren Sie uns noch heute!