Warum sind Sie ein zugelassenes Sicherheitsunternehmen?

Als Detektiv, kommt man immer wieder in Bereiche, die gemäß § 34 a Bewachungsgewerbe, der Zulassung als Sicherheitsunternehmen bedürfen.

Im § 34 a (1) heißt es “Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde”. In vielen Fällen ist diese Zulassung nicht notwendig, die meisten Observationen stellen eine Überwachung und keine Bewachung dar.

Jedoch kommt es auch zu Fällen, in den eine Observation in eine Bewachung übergeht. Etwa der Observation eines Objektes zur Diebstahlaufklärung “Kabeldiebstähle bei einem Bahnunternehmen”,”Bandenmäßige wiederkehrende Diebstähle in Baumärkten”, bei Fällen zu Vandalismus oder bei Sachbeschädigung und immer dann, wenn die Detektive eine vorläufige Festnahme avisieren.

Auch bei solchen Sachverhalten haben wir die behördliche Zulassung und können Sie demnach unterstützen.

Ihre Frage ist noch nicht beantwortet?

Unsere Texte und Grafiken unterliegen dem Urheberrecht.

Eine Nutzung ist nur mit Einverständnis zulässig.

Close Popup

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die beste Online-Erfahrung zu bieten. Mit Ihrer Zustimmung akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies in Übereinstimmung mit unseren Cookie-Richtlinien und der Datenschutzerklärung. Zur Auswahl einzelner Cookies nutzen Sie bitte die Datenschutz-Einstellungen.

Close Popup
Privacy Settings saved!
Datenschutz-Einstellungen

Wenn Sie eine Website besuchen, speichert oder ruft sie möglicherweise Informationen in Ihrem Browser ab, meistens in Form von Cookies. Kontrollieren Sie Ihre persönlichen Cookie-Dienste hier.

Diese Cookies sind für das Funktionieren der Website notwendig und können in unseren Systemen nicht abgeschaltet werden.

Technische Cookies
Zur Nutzung dieser Website verwenden wir die folgenden technisch notwendigen Cookies
  • wordpress_test_cookie
  • wordpress_logged_in_
  • wordpress_sec

Alle Cookies ablehnen
Save
Alle Cookies akzeptieren