Warum sind Sie ein zugelassenes Sicherheitsunternehmen?

Als Detektiv, kommt man immer wieder in Bereiche, die gemäß § 34 a Bewachungsgewerbe, der Zulassung als Sicherheitsunternehmen bedürfen.

Im § 34 a (1) heißt es “Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde”. In vielen Fällen ist diese Zulassung nicht notwendig, die meisten Observationen stellen eine Überwachung und keine Bewachung dar.

Jedoch kommt es auch zu Fällen, in den eine Observation in eine Bewachung übergeht. Etwa der Observation eines Objektes zur Diebstahlaufklärung „Kabeldiebstähle bei einem Bahnunternehmen“,“Bandenmäßige wiederkehrende Diebstähle in Baumärkten“, bei Fällen zu Vandalismus oder bei Sachbeschädigung und immer dann, wenn die Detektive eine vorläufige Festnahme avisieren.

Auch bei solchen Sachverhalten haben wir die behördliche Zulassung und können Sie demnach unterstützen.

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