Ständig kranke Arbeitnehmer: So reagieren Sie als Chef
Angestellte, die dauernd krank sind, stellen nicht nur für den Chef, sondern auch für die Kollegen ein Ärgernis dar. Das Erreichen innerbetrieblicher Ziele wird verhindert und Mehrkosten für Überstunden häufen sich an.
Viele Unternehmer fragen sich, welche Möglichkeiten es gibt, Mitarbeiter mit Dauerkrankenschein loszuwerden – vor allem dann, wenn der Verdacht besteht, dass die Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht ist.
Fehlzeiten bis zu sechs Wochen müssen Chefs hinnehmen
Jedes Unternehmen kennt Phasen, in denen der Krankenstand besonders hoch ist. Wenn ein Magen-Darm-Virus umgeht oder die Grippe wütet, fallen Mitarbeiter gleich scharenweise aus. Jeder, der krank ist, hat das Recht, sich auszukurieren und sollte der Arbeit bis zur Genesung fernbleiben, um Kollegen nicht zu gefährden. Bei einer ernsthaften Erkrankung zeigen die meisten Chefs Verständnis.
Das Bundesarbeitsgericht definiert eine langanhaltende Krankheit als einen Zustand, der mindestens acht Monate angedauert hat und von dem nicht zu erwarten ist, dass er sich innerhalb der nächsten 24 Monate bessern wird. In diesem Fall wäre durch die lange Zeitspanne der Arbeitsunfähigkeit eine Kündigung möglich.
Bei Fehlzeiten von unter sechs Wochen müssen Sie gar nicht erst über eine Kündigung nachdenken. Ohnehin müssen Sie laut Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) dem erkrankten Mitarbeiter das Gehalt weiter zahlen. Danach springen die Krankenkassen mit Krankengeld ein. Regelmäßig urteilen die Gerichte, dass Ihnen als Chef sechs Wochen Krankheit am Stück daher durchaus zuzumuten sind.
Manchmal steckt hinter Krankmeldungen ein System
Kurze Erkrankungen sind grundsätzlich weder ein Grund für eine Kündigung noch für eine Abmahnung, sofern der Mitarbeiter sich sofort telefonisch, per E-Mail, Fax oder mit den im Betrieb üblichen Kommunikationsmitteln krankmeldet und spätestens nach drei Tagen ein ärztliches Attest präsentiert. Dann gibt es jedoch diesen ganz bestimmten Mitarbeitertyp, der immer wieder mit Krankmeldungen von ein bis zwei Tagen auffällt. Kurz genug, um keinen Krankenschein vorlegen zu müssen, aber lange genug, um dem Chef zum Ärgernis zu werden, wenn es andauernd passiert. Über kurz oder lange werden Vorgesetzte hellhörig, da hinter diesen ständigen Krankmeldungen ein System zu stecken scheint.
Schließlich geht es nicht nur um einen Vertrauensbruch, sondern auch um einen Missbrauch der Lohnfortzahlung. Einige Chefs suchen bei Auffälligkeiten das Gespräch mit dem jeweiligen Mitarbeiter und in vielen Fällen lässt sich das Problem mit etwas Fingerspitzengefühl lösen. Da mittlerweile im Internet exakte Anleitungen kursieren, wie Angestellte ohne aufzufallen krankfeiern können, müssen Sie als Chef aktiv werden, wenn sich bei dem Mitarbeiter keine Einsicht zeigt und das Problem der häufigen Krankmeldungen fortbesteht.
Als Vorgesetzter Blaumachern auf die Spur kommen
Versuchen Sie zunächst, das System hinter den häufigen Krankmeldungen zu erkennen. Ein häufiges Fehlen am Montag gibt einen Hinweis darauf, dass am Wochenende zu häufig gefeiert wird. Den Freitag nutzen einige gerne, um einen Tag länger wegzufahren. Auch sportlich Engagierte fallen häufig mit Fehlzeiten rund ums Wochenende auf, um an Wettkämpfen teilzunehmen.
Dank Internet haben Sie es als Chef dann leicht, Teilnahme- und Ergebnislisten abzurufen. Auch ein Zweitjob am Wochenende ist denkbar. Familienväter kommen immer wieder mit Krankmeldungen direkt vor den Ferien an, um den Urlaub günstiger buchen zu können. Haben Sie das Muster analysiert, können Sie mit den direkten Kollegen sprechen, um eventuell weitere Hinweise zu erhalten.
Eine Detektei liefert Ihnen vor dem Arbeitsgericht zugelassene Beweise
Wenn Ihnen nicht der Zufall in die Hände spielt, kann es schwierig werden, den Mitarbeiter zu überführen. Die Beweispflicht liegt komplett bei Ihnen als Arbeitgeber. Aufgrund der engen Vorgaben von Persönlichkeits- und Datenschutzrecht können Sie sich gegebenenfalls bei eigenen Ermittlungen schon durch kleine Unachtsamkeiten selbst strafbar machen.
Glauben Sie dem Kranken nicht, haben Sie nur die Möglichkeit, eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zu verlangen. Gute Schauspieler kommen jedoch auch hier ohne Probleme durch die Untersuchung und Sie haben immer noch nicht den Beweis, was der vorgeblich Kranke wirklich unternimmt. Mehren sich die Anzeichen für unbegründete Krankschreibungen, dürfen Sie eine Detektei einschalten. Erfahrene Detektive recherchieren komplett legal und bieten Ihnen vor dem Arbeitsgericht zugelassene Lösungen, wie Sie den Mitarbeiter effektiv überführen.
Bedenken Sie, dass jeder verlorene Arbeitstag Ihr Geld kostet und die Produktivität Ihrer Firma leidet! Kann Ihrem Angestellten nachgewiesen werden, dass die Krankheit nur vorgetäuscht ist, rechtfertigt das die Kündigung. Wenn Sie bei zweifelhaften Krankschreibungen eines Mitarbeiters sofort reagieren, hat das auch auf andere Angestellte eine abschreckende Wirkung und wird Ihnen in Zukunft weiteres Krankfeiern ersparen.