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Mitarbeiterprüfung Düsseldorf
Im nachfolgenden Beitrag stellen wir Ihnen anhand einer durchgeführten Ermittlung auszugsweise dar, wie eine Ermittlung bei Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug ablaufen kann. Die Observation ist eine diskrete Überwachungstechnik, die bei der Aufdeckung von möglichen Betrugs-fällen eingesetzt wird.
Wir möchten den Ablauf und den Zweck einer solchen Observation anhand einer kürzlich durchgeführten Ermittlung bei Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug und Schwarzarbeit veranschaulichen.
Mitarbeiter aufgrund der Ermittlungsergebnisse fristlos entlassen.
Sachverhalt Mitarbeiterprüfung – Observation Düsseldorf
In dem nachfolgend auszugsweise beschriebenen Auftrag hatte der Auftraggeber konkrete Hinweise, dass ein Mitarbeiter während der Arbeitsunfähigkeit einer anderen Arbeit nachgeht. Durch die Vorankündigung des Mitarbeiters, war es für den Arbeitgeber offensichtlich, dass hier keine echte Erkrankung vorlag. Am folgenden Tag fuhr der Arbeitgeber morgens zu der Wohnanschrift seines Mitarbeiters, um diesen zur Rede zu stellen, beobachtete dann, wie dieser morgens in Arbeitskleidung seiner Wohnung verließ, in ein Auto stieg und abfuhr.
Der Auftraggeber entschied, den Mitarbeiter selbst zu verfolgen, verlor diesen aber bereits nach wenigen Minuten aus den Augen und musste somit sein Unterfangen abbrechen.
Hinweis: Wir raten dringend davon ab, selbst Ermittlungen durchzuführen. Zu einem ist das Risiko aufzufallen viel zu groß. Sie riskieren eine Verhaltensänderung, was die Aufklärung deutlich erschwert oder unmöglich macht. Weiter sind Sie als Auftraggeber(in) Partei, was bedeutet, dass Ihre Aussagen vor Gericht kaum Beweiskraft haben. Ungeschulte Kräfte sind nicht in der Lage eine Person ohne aufzufallen oder diese zu verlieren in der Lage über einen längeren Zeitraum zu observieren und dabei den Sachverhalt ohne Bewertung minutengenau zu dokumentieren.
Verdacht:
- Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug
- Verdacht auf Nutzung unrichtiger Gesundheitszeugnisse
- Verdacht auf Schwarzarbeit
- Verdacht auf schwere Verstöße gegen den Arbeitsvertrag

Ermittlungsansatz, Tätigkeiten
Nachdem der Arbeitgeber einsehen musste, dass er selbst nicht Lage war, eine Observation fachgerecht durchzuführen, wurde unsere Detektei kontaktiert. Die erste Herausforderung für die Ermittler ergab sich zunächst aus dem Umstand, dass der Arbeitgeber unsere Detektei donnerstags kontaktierte, der Mitarbeiter aber nur noch bis zum Folgetag krankgeschrieben war, die Überprüfung also bereits freitags stattfinden sollte.
Hinweis: Wir sind in der Lage, auch solche kurzfristigen Maßnahmen zu ermöglichen, dennoch empfehlen wir, wenn möglich, zeitnah die Kontaktaufnahme. Eine ausreichend geplante und vorbereitete Observationsmaßnahme birgt weniger Risiken, erhöht somit die Erfolgswahrscheinlichkeit.
Lageentwicklung
Am späten Abend kontaktierte der Arbeitgeber den leitenden Ermittler erneut und informierte ihn, dass der Mitarbeiter am nächsten Tag erneut seinen Arzt aufsuchen wolle und die Observation erst in der folgenden Woche durchgeführt werden solle. Der geplante Einsatztag wurde ausgesetzt und für die Folgewoche ein Ausweichtermin vereinbart.
Hinweis: Hier zeigt sich, dass Ermittlungen sich immer dem aktuellen Informationsstand anpassen müssen, um zielführend zu sein. Das pauschale Abarbeiten eines festgelegten Zeitraums ist selten die beste Option.
Nach Auswertung der vorliegenden Sachverhaltsinformationen wurde die Observation früh morgens an der Wohnanschrift des Mitarbeiters begonnen. Bereits beim Verlassen des Hauses konnte festgestellt werden, dass der Mitarbeiter Arbeitskleidung trug. Dies ist zwar noch kein Beweis für eine mutmaßliche Schwarzarbeit, jedoch bereits ein Indiz.
Die zweite Herausforderung war, dass der Mitarbeiter nicht, wie vom Arbeitgeber angegeben, mit seinem Auto losfuhr, sondern sich zu Fuß auf den Weg machte, um sich, wie sich dann herausstellte, mit weiteren Personen zu treffen. Gemeinsam fuhren diese Personen dann in einen ca. 30 km entfernten Ort zu einer Baustelle in Düsseldorf.
Im Zeitraum der Observation an der Baustelle (knapp 10 Stunden) wurde der Mitarbeiter dabei beobachtet, wie er Werkzeuge und Arbeitsmaterialien benutzte und transportierte und offensichtlich der gleichen körperlichen Tätigkeit nachging, die er bei seiner regulären Arbeitsstelle ebenfalls verrichtet hätte.
Es waren im Beobachtungszeitraum vom Verlassen bis zur Rückkehr zu der Wohnanschrift (ca. 11 Stunden) keine Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit erkennbar.
Aus allen gewonnenen Erkenntnissen konnte der Verdacht bestätigt werden, dass es sich um Schwarzarbeit handelte und der Mitarbeiter gegen seinen Arbeitsvertrag verstoßen und sich des Lohnfortzahlungsbetrugs schuldig gemacht hat.
Ergebnis, Abschluss
Nach Vorliegen des schriftlichen Abschlussberichts, hat der Arbeitgeber den Mitarbeiter fristlos entlassen.
Hinweis:
Wir sind vom ersten Anfangsverdacht bis zum Abschluss des Verfahrens stets an Ihrer Seite und sprechen Ihnen aufgrund von Erfahrungswerten entsprechende Empfehlungen aus. In den meisten Sachverhalten plädieren wir für eine außergerichtliche Lösung.

Rahmen, Fazit
Wie so oft, hat sich auch in diesem Fall der Anfangsverdacht bestätigt und wurde sogar um den Verdacht auf Schwarzarbeit erweitert. Aufgrund des gestörten Vertrauensverhältnisses zwischen dem Arbeitgeber und Mitarbeiter stand eine Weiterbeschäftigung außer Frage. Obwohl der Mitarbeiter in seiner ca. 2-jährigen Beschäftigungszeit fast die Hälfte dieser Zeit krankheitsbedingt gefehlt hatte, verzichtete der Arbeitgeber auf strafrechtliche Maßnahmen.
In diesem Fall zeigt sich besonders gut, dass man auch an nur einem Ermittlungstag ein hervorragendes und stichhaltiges Ergebnis erzielen kann, was besonders dem Auftraggeber zugutekommt. Natürlich freuen die Ermittler sich ebenfalls, wenn in einem so kurzen Zeitfenster und kaum vorhandener Vorbereitungszeit eine ausgezeichnete Leistung abgeliefert werden kann. Eine Win-Win-Situation!
Hinweis zu den Inhalten
Fallbeispiele zeigen eine realistische Darstellung, wurden jedoch soweit anonymisiert bzw. pseudonymisiert, dass keine Rückschlüsse auf den Auftraggeber möglich sind und Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen nicht beeinträchtigt werden. Bei allen von uns zur Verfügung gestellten Inhalten handelt es sich um allgemeine Informationen, in keinem Fall um eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Wenden Sie sich hierfür an Ihren Rechtsbeistand.