Detektei

BUDEG – Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V.

Fusion abgeschlossen: Bund des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes (BuDEG) e.V. als professionelle Standesvertretung Mit vereinten Kräften für ein angemessenes Ansehen und authentisches Berufsbild der organisierten Detektive und Ermittler antreten – der…

Fusion abgeschlossen: Bund des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes (BuDEG) e.V. als professionelle Standesvertretung

Mit vereinten Kräften für ein angemessenes Ansehen und authentisches Berufsbild der organisierten Detektive und Ermittler antreten – der aus einer Fusion hervorgegangene Bund des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes (BuDEG) e.V. hat Großes vor.

Die Fusion der zwei größten Standesvertretungen der Detektive und Ermittler in Deutschland, nämlich des Bundes internationaler Detektive (BID) e.V. und des Bundesverbandes Deutscher Detektive (BDD) e.V., wird die Arbeit der Berufsvertreter künftig maßgeblich beeinflussen. Die Vorbereitungs- und Fusionsphase sind abgeschlossen, die Ziele klar definiert: Die so entstandene bedeutende Vertretung des Berufsstandes wird neue Maßstäbe setzen.

BuDEG: Gebündelte Erfahrungen sorgen für hohe Qualitätsstandards

Die Bemühungen des noch immer verzerrt wahrgenommenen Gewerbes der Detektive und Privatermittler, sich zu organisieren und die Qualität der verschiedenen Dienstleistungen mit geeigneten Standards zu sichern, sind nicht neu: Bereits 1960 wurde der BID gegründet, um einerseits als Ansprechpartner für die Öffentlichkeit und Auftraggeber zu fungieren, andererseits aber auch mit einer Schlichtungsstelle für ein professionelles Konfliktmanagement zu sorgen. Die Verpflichtung zur Einhaltung, der im Jahr 1967 vom Kartellamt genehmigten und 2015 aktualisierten Berufsordnung der Detektive war und ist für die Mitglieder selbstverständlich. So gelten beispielsweise die Grundsätze, die Aufträge gewissenhaft zu erledigen, ohne dabei einen behördlichen Eindruck zu vermitteln, und sowohl wirtschaftlich als auch persönlich unabhängig zu agieren, ebenso als verbindlich wie die Verpflichtung zur Weiterbildung.

Ähnliche Ziele verfolgte der BDD, dessen Ursprünge bereits auf das Jahr 1950 und den damals gegründeten Bund Deutscher Detektive zurückgehen. Der Bundesverband entstand 1983 als Ergebnis der Fusion mit dem Berliner Zentralverband der Auskunfteien und Detekteien. Sein Anliegen bestand in der Vertretung berufsständischer Interessen gegenüber Politik und Öffentlichkeit, um die allgemeinen gewerblichen und wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder bestmöglich schützen zu können. Zur Qualitätssicherung unterzogen sich die Detekteien nicht nur einem gründlichen Prüfungs- und Aufnahmeverfahren, sondern auch zur kontinuierlichen Weiterbildung.

Fusionen: mit vereinten Kräften größere Wirkung entfalten

Je größer ein Berufsverband ist, desto wirkungsvoller kann er für seine Mitglieder agieren. Diesem Credo folgten die Vertreter beider Verbände im Februar 2019 in Berlin, wo eine gemeinsame außerordentliche Hauptversammlung den Beschluss zur Fusionierung mit der erforderlichen Drei-Viertel-Mehrheit fällte – der Bund des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. war geboren. Bis zur rechtskräftigen Eintragung der verschmolzenen Vereinsregister sollte noch etwas Zeit vergehen. Ebenso aufwendig ist das Zusammenführen der beiden Organisationen zu einer einheitlichen und für alle Mitglieder verbindlichen BuDEG-Struktur.

Fakt ist jedoch, dass es nun eine gemeinsame Interessenvertretung des Berufsstandes für private Ermittler in Deutschland gibt – und das nach fast 100 Jahren, in denen sich verschiedenste Vereine gebildet und zusammengeschlossen hatten. Angesichts der so entstandenen unübersichtlichen und parallel agierenden Vertretungen in der Detektiv-Branche kann dieses geeinte Ergebnis als historisch bezeichnet werden.

Vorteile: Win-Win-Situation für alle Beteiligten

Profitieren werden davon nicht nur die organisierten Detektive und Privatermittler, sondern auch die Auftraggeber: Sie können sich auf hohe Qualitätsstandards, auf Zuverlässigkeit und Diskretion verlassen, sobald sie ein BuDEG-Mitgliedsunternehmen beauftragen. Die Auswahl und Kontaktaufnahme werden enorm erleichtert, denn auf der BuDEG-Webseite werden die relevanten Mitgliedsunternehmen veröffentlicht. Diese wiederum partizipieren am enormen Erfahrungs- und Wissensschatz, die die traditionsreichen Verbände im Laufe der Jahre aufbauen konnten.

Gleichzeitig fördert die Öffentlichkeitsarbeit des BuDEG den Bekanntheitsgrad und die Imagebildung – ein Thema, mit dem viele kleinere Detekteien seit Jahren kämpfen. Hier wirkt sich das Medieninteresse am BID und dessen Arbeit positiv aus. Wie groß die Bandbreite an Dienstleistungen ist, die eine professionelle Detektei für Auftraggeber realisieren kann, ist in der Öffentlichkeit kaum bekannt. Das dürfte sich mit der Arbeit des BuDEG grundsätzlich ändern, sodass der tatsächliche Wert der Ermittlungsarbeit auch in der Öffentlichkeit ankommt.

Ein weiteres Thema ist nicht zu unterschätzen: Die Globalisierung macht die internationale Zusammenarbeit von Detekteien notwendig und sinnvoll. Was für kleinere Unternehmen in der Branche schwierig ist, bildet der neue berufsständische Verband von vornherein ab: Schon seit 1986 ist der BID nämlich Mitglied der in Wien ansässigen Internationalen Kommission der Detektiv-Verbände (IKD), die als Dachverband für internationale Berufsverbände fungiert. Hier geht es einerseits um höchste berufliche Standards und den von der IKD vorgegebenen Ethik-Kodex. Andererseits arbeitet die Kommission daran, die Vorschriften für das Gewerbe innerhalb der Europäischen Union zu harmonisieren, einen gemeinsamen IKD-Mindeststandard umzusetzen und die Regeln des Datenschutzes einzuhalten.

Mitglieder: triftige Gründe für die Mitgliedschaft im BuDEG

Über kurz oder lang wird sich die BuDEG-Mitgliedschaft zum Qualitätskriterium für Auftraggeber entwickeln, die auf diese Weise nicht nur von der hohen Qualität und profunden Erfahrungen profitieren, sondern vor allem auch von der Vernetzung der Mitgliedsunternehmen. Die Regeln des BuDEG für eine Mitgliedschaft sind klar definiert: Der Antragsteller muss

  • mindestens 24 Jahre alt sein,
  • einen relevanten Fachkundenachweis vorlegen,
  • unbescholten sein und in geordneten wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen leben und
  • frei von Bestrafungen sein, die Zweifel an seiner Zuverlässigkeit wecken und auf niedere Gesinnung hindeuten.

Häufige Fragen zum BuDEG

Warum ist die Fusion zu einem Bundesverband so wichtig?

Die Gründe sind vielfältig: Der Arbeit der Detektive und Privatermittler haftet immer noch ein verzerrendes Image an, was nicht zuletzt den zahlreichen Spielfilmen geschuldet ist. In der Realität geht es vielmehr um für unterschiedlichste Auftraggeber wichtige Ermittlungen, die gesetzeskonform, gewissenhaft und zuverlässig durchgeführt werden. Auf der anderen Seite gibt es kein definiertes oder geschütztes Berufsbild, um den Zugang zur Gewerbeerlaubnis zu regulieren. Umso wichtiger ist es, dass die Berufsvertreter selbst Standards formulieren und einhalten. Der BuDEG befasst sich darüber hinaus aber auch mit der Interessenvertretung der Mitgliedsunternehmen – und hier spielt die Größe des Verbandes eine entscheidende Rolle.

Welche Ausbildung gilt als relevant für einen Detektiv oder Privatermittler?

Um die Standards zu vereinheitlichen, wurde bereits im Jahr 1986 die Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe ZAD ins Leben gerufen. Dort werden relevante Ausbildungskurse mit IHK-Zertifikat organisiert – sowohl in Vollzeit als auch berufsbegleitend. Die Abschlüsse unterliegen der Prüfung und Genehmigung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) und werden von den maßgeblichen Verbänden anerkannt.

Bietet der BuDEG eigene Fortbildungen an?

Ja, auf jeden Fall. Die wichtigsten Seminare und Workshops befassen sich mit Themen wie

  • Praktiken für die effiziente Observation,
  • Praktiken zur rechtssicheren Berichterstattung,
  • Praktiken für effiziente Ermittlungen/Recherchen,
  • Auswertung und Verifizierung von Informationen,
  • Kommunikation,
  • Datenschutz im Bereich gewerblicher privatrechtlicher Ermittlungen sowie
  • Beweisrecht.

Fazit: Neue Epoche in der Detektiv-Branche – BuDEG als gemeinsamer Berufsverband in Deutschland

Mit der Fusion zum Bund des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG) schreiben die bislang maßgeblichen beiden Berufsverbände für Detektive und Ermittler in Deutschland Geschichte: Sie können künftig gemeinsam eine deutlich größere Wirkung für ihre Mitgliedsunternehmen einerseits, aber auch die potenziellen Auftraggeber andererseits entwickeln. Mit einheitlichen Qualitäts- und Ausbildungsstandards schaffen sie nicht nur Sicherheit, sondern sorgen für ein angemessenes Image des Berufsstandes. Darüber hinaus dürften harmonischere Vorschriften im EU-Raum die immer wichtiger werdende Zusammenarbeit über die nationalen Grenzen hinaus deutlich erleichtern.

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