Sicherheit

Verfassungsschutz soll WhatsApp und Telegram überwachen können

Wenn staatliche Spione mitlesen: Verfassungsschutz soll WhatsApp & Co. überwachen können Wenn es nach dem Willen des Bundesinnenministeriums geht, sollen deutsche Verfassungsschützer schon bald eine Befugnis zur Online-Durchsuchung von Nachrichten…
Verfassungsschutz Mitarbeiter überwachen Chat am Pc

Wenn staatliche Spione mitlesen: Verfassungsschutz soll WhatsApp & Co. überwachen können

Wenn es nach dem Willen des Bundesinnenministeriums geht, sollen deutsche Verfassungsschützer schon bald eine Befugnis zur Online-Durchsuchung von Nachrichten in Messenger-Diensten wie WhatsApp und Telegram erhalten.

Millionen Nutzer geraten auf diese Weise zumindest theoretisch unter die wachsamen Blicke staatlicher Ermittler. Für Betroffene stellt sich die Frage: Was tun, damit meine Daten geheim bleiben?

Geheimdienst-Zugriff auf Messenger

Die Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) stehen schon in den Startlöchern, um auf Messenger-Dienste wie WhatsApp, Telegram & Co. zuzugreifen. Wenn es nach dem Willen des Bundesinnenministeriums geht, erhalten die Geheimdienste schon bald das Recht, die Kommunikationsinhalte von unzähligen Usern mitzulesen, um “Gefahren abzuwenden”.

Erst kürzlich wies BfV-Präsident Thomas Haldenwang in einem Interview mit der “Welt am Sonntag” darauf hin, dass es dem Inlandsgeheimdienst zunehmend Probleme bereiten würde, die Kommunikation von Extremisten und Terroristen zu verfolgen. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur “Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts” soll dies nun anders werden: Der Zugriff des Staates auf verschlüsselte Messenger-Angebote wäre dann rechtlich abgesichert.

Schlimmer als die Stasi?

Nicht wenige Deutsche sehen zunehmend Parallelen zur staatlichen Überwachung in der ehemaligen DDR. Dort bestanden praktisch uneingeschränkte polizeiliche wie geheimdienstliche Befugnisse zur Bespitzelung der Bürger. Im Gegensatz zur Stasi, die für einen Großteil ihrer Maßnahmen keine rechtsstaatliche Grundlage besaß, unterliegen die Verfassungsschutzbehörden der Bundesrepublik jedoch der Kontrolle durch die Staatsgewalt.

Gerade eine gesetzlich zugelassene Überwachung macht die Sache aber so delikat. Denn sowohl das Bundesamt für Verfassungsschutz als auch der Bundesnachrichtendienst (BND) oder der Militärische Abschirmdienst (MAD) können sich bei ihrer Arbeit unter dem Schutz des Gesetzes wissen. Trotz oder gerade wegen dieser staatlichen Absegnung werden die Ermittler zunehmend mutiger und schießen gern einmal über das Ziel hinaus.

Rechtswidrige Datensammlung ist schon heute an der Tagesordnung

Wie der Fall der im Februar 2018 in Berlin verschwundenen 15-jährigen Schülerin Rebecca Reusch zeigt, greifen Ermittlungsbehörden auch auf Daten zu, die sie eigentlich gar nicht besitzen dürften. Neben Chat-Protokollen aus WhatsApp nutzte die Polizei hier auch Fotos einer Kennzeichenüberwachungsanlage auf der Autobahn A 10. Bilder, die hätten längst gelöscht sein müssen. Denn nach einschlägiger Rechtsprechung dürfen derartige Aufnahmen von den Fahrzeugen unbescholtener Bürger überhaupt nicht gespeichert werden. Die Ermittler im Vermisstenfall Rebecca schien das nicht zu stören.

Sie verwendeten die Fotos der automatischen Kameraanlage dazu, einen Angehörigen des Mädchens vorübergehend festzunehmen. Dies zeigt einmal mehr, dass offenbar auch ohne gesetzliche Grundlage Daten erhoben und letztlich auch zum Nachteil Betroffener verwendet werden können. Es steht zu befürchten, dass dies auch bei WhatsApp & Co. verstärkt der Fall sein wird.

Was kann ich tun, um mich vor der Schnüffelei zu schützen?

Eins ist klar: Wirkliche Verbrecher und Terroristen dingfest zu machen und Anschläge im Vorfeld zu verhindern, ist eine wichtige Aufgabe des demokratischen Staates. Daher sollten Verfassungsschutzbehörden und Nachrichtendienste die Möglichkeit haben, den Informationsaustausch zwischen Kriminellen zu überwachen. Leider geraten im Rahmen von notwendigen Ermittlungsarbeiten aber immer wieder unbeteiligte Dritte ins Visier der Fahnder – eine ärgerliche Tatsache für Menschen, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen.

Damit Sie sich vor dem Zugriff des Staates auf Ihre Kommunikationsdaten schützen können, helfen oft schon ein paar simple Maßnahmen:

– Verwenden Sie keine Begriffe, die von automatischen Scan-Systemen als verdächtig angesehen werden könnten.
– Steigen Sie auf einen “unbekannten” Messenger wie Wire oder SIMSme um.
– Führen Sie lieber wieder einmal ein persönliches Gespräch, statt nur noch virtuell zu kommunizieren.

Seit etlichen Jahren ist bekannt, dass E-Mails von automatischen Systemen nach bestimmten Schlagwörtern wie “Bombe” oder “Anschlag” durchsucht werden. Allein im Jahr 2010 wurden rund 37 Millionen Begriffe in E-Mails gefunden. Vermeiden Sie es daher, missverständliche Worte in den Messenger zu tippen. Auch kann es sinnvoll sein, auf einen etwas weniger verbreiteten Messenger wie Wire oder SIMSme umzusteigen. Möglicherweise werden diese Systeme nicht gleichermaßen stark überwacht. Und schließlich: Treffen Sie sich doch mit Ihren Gesprächspartner wieder öfter persönlich. So gehen Sie jeder Datenschnüffelei effektiv aus dem Weg.

Fazit: Vorsichtig sein und sich beraten lassen!

Ganz gleich, ob der Gesetzentwurf zur Überwachung verschlüsselter Messenger-Dienste die parlamentarischen Gremien erfolgreich passiert oder nicht – ein sorgsamer Umgang mit eigenen digitalen Informationen sollte für jeden Bürger selbstverständlich sein. Es ist daher wichtig, die genannten Maßnahmen im Alltag zu beachten. Zudem sollten Sie sich gegebenenfalls beraten lassen, wenn es um den Schutz Ihrer persönlichen Daten geht. Denn sollte es doch einmal passieren, dass der Verfassungsschutz oder andere Ermittlungsbehörden – und sei es aufgrund eines Irrtums – an sensible Informationen auf Ihrem Smartphone, Tablet oder PC gelangen, könnte Ärger drohen.

Wie Sie sich hiervor schützen können und Firmengeheimnisse oder sonstige Dokumente mit vertraulichem Inhalt am besten vor fremden Blicken geheim halten, erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch. Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Termin mit uns – wir beraten Sie gern!

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