GPS-Überwachung und Ortung von Personen
Warum der Einsatz nicht nur illegal, sondern auch in vielen Fällen NICHTS BRINGT, wollen wir Ihnen in einem Fallbeispiel, wie wir es schon vielfach erlebt haben, deutlich machen. Das Erstellen eines Bewegungsprofils mithilfe von GPS Technik durch eine Detektei ist in nahezu allen Fällen illegal und strafbar. Deutsche Gerichte haben bereits mehrmals entschieden, dass ein Einsatz von GPS Trackern zum Erstellen eines Bewegungsprofils “nicht öffentliche Daten” unter Strafe gestellt wird.
Nur in seltenen Fällen einer sog. “Notwehr ähnlichen Situation” kann der Einsatz als rechtmäßig erachtet werden.
Fallbeispiel, Frau Müller benötigt eine Detektei
In dem Beispiel gehen wir davon aus das Frau Müller Ihren Mann observieren lassen möchte, da Frau Müller davon ausgeht, das dieser eine Affäre unterhält.
Frau Müller informiert sich im Internet, bei den ersten beiden Detektei erklärt man Ihr, dass bei der Observation 2-3 Detektive benötigt werden, um ein Ergebnis zu erlangen.
Bei der dritten Detektei bietet man Ihr eine „technische Lösung an“. Am Telefon wolle man aber nicht weiter darüber reden = ILLEGALER EINSATZ VON GPS-SENDERN“, ein Kollege (Subunternehmer) würde dann hinter fahren und schauen, was der Mann macht, sagt man Frau Müller, den Vertrag könne man Frau Müller nicht zuschicken, ein persönliches Treffen sei notwendig.
Frau Müller freut sich, die wohl günstigste Detektei gefunden zu haben und beauftragt den Detektiv mit der Ermittlung. Das Frau Müller sich unter Umständen mit strafbar macht, durch den illegalen Einsatz eines GPS-Senders ist Ihr nicht bewusst.
Der Einsatz:
Am Tag der Observation, fährt die zu beobachtende Person, Herr Müller von der Wohnadresse in Bonn über die BAB 555 in Richtung Köln, erst folgt der Detektiv noch auf Sicht, muss aber dann den Abstand vergrößern, um nicht aufzufallen und folgt Herrn Müller nun nur noch über das GPS Signal. Hierbei entsteht schnell ein Abstand von zwei – vier Straßenzügen (2-4 Minuten).
Dann erhält der Detektiv ein Standsignal in der Kölner Innenstadt im Bereich der Cäcilienstraße und fährt unmittelbar zu der Adresse, als er 3 Minuten später dort ankommt (Herr Müller hat das Auto längst verlassen), kann dieser das Fahrzeug erstmal nicht auffinden, der GPS Sender hat eine Genauigkeit von +-50 Metern, da das Auto in einer Parkgarage abgestellt wurde. Es dauert weitere 30 Minuten, bis der Detektiv das Auto in dem Parkhaus wiederfindet.
Ergebnis:
3 Stunden später kommt Herr Müller zurück zu seinem Auto und fährt zurück nach Hause. Frau Müller weiß nichts darüber, was Ihr Mann in Köln getan hat, die Rechnung muss Sie trotzdem zahlen.
Hätte Frau Müller eine professionelle Detektei beauftragt, die das Handwerk der Observation versteht, wüsste Sie nun, dass Ihr Mann sich 2 Straßenzüge keine 150 Meter entfernt vom Parkplatz mit einer anderen Frau in einem Hotel getroffen hat.
Fazit:
Wir empfehlen keine Detektei zu beauftragen die illegale Methoden verwendet und distanzieren uns davon, es gibt genügend legitime Mittel, um an Informationen zu kommen.
Als Detektei für Unternehmen kümmern wir uns diskret und zuverlässig um Ihre Angelegenheiten!