Als Detektiv, kommt man immer wieder in Bereiche, die gemäß § 34 a Bewachungsgewerbe, der Zulassung als Sicherheitsunternehmen bedürfen. Im § 34 a (1) heißt es “Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde”. Dies ist in Fällen der Fall wie: Der Observation eines Objektes zur Diebstahlaufklärung, oder bei Fällen zu Vandalismus so. Auch bei Ermittlungen zu Stalking kann es zum Tragen kommen.
Den Ausbildungsberuf Detektiv gibt es in Deutschland nicht und darin wird sich in naher Zukunft wahrscheinlich auch nichts ändern. Mit unserem kombinierten Team aus ehemaligen Beamten verschiedener exekutiver Behörden und damit jahrzehntelanger Erfahrung in Ermittlungstätigkeiten erreichen wir die benötigte Professionalität, die für diesen Beruf notwendig ist.
Unabhängig davon, für welches Detektivbüro Sie sich entscheiden, lassen Sie sich entsprechende Referenzen aufzeigen. Als zugelassenes Sicherheitsunternehmen ist unser Kompetenzbereich weitreichend. Genau genommen ist bereits die Observation eines Objektes zur Aufklärung einer Sachbeschädigung, als Objektschutz zu sehen und somit nur durch ein zugelassenes Sicherheitsunternehmen durchführbar.
In unserem Team haben alle Mitarbeiter ihre Schwerpunkte, denn kein Detektiv kann alle Bereiche dieser Tätigkeit perfekt abdecken. So ist unser Team beispielsweise in operative Ermittlungen, operative Sicherheit und operative Recherchen unterteilt.