Müllsünder – Wenn der Müll illegal abgeladen wird
Gemeinden, Städte und private Eigentümer von Gewerbegrundstücken sowie Waldgebieten kennen das Problem: Immer wieder laden Müllsünder illegal Müll ab. Dabei ist das Spektrum dieser Aktivitäten sehr breit gefächert. Prinzipiell zählt schon das Wegwerfen einer Zigarettenkippe in freier Natur oder an einem anderen, dafür nicht vorgesehenen Ort zur illegalen Müllentsorgung. Umso mehr gilt das, wenn Sperrmüll, Restmüll oder sogar Sondermüll illegal abgekippt wird.
Was bedeutet illegale Müllentsorgung?
Illegale Müllentsorgung Entsorgung bezeichnet als Begriff allgemein das Ablagern oder Lagern von Müll an Orten, die nicht für die offizielle Abfallbeseitigung vorgesehen sind. Man kann illegale Müllentsorgung auch so definieren, dass Müll außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen gelagert, abgelagert oder bearbeitet wird. Zur illegalen Abfalbeseitigung zählt hier auch das Verbrennen von Abfall außerhalb genehmigter Anlagen. Zu den Mülldelikten wird auch gerechnet, wenn beispielsweise Altkleider wegen überfüllter Container neben den speziellen Abfallcontainern abgestellt werden.
Schon aus diesen Beschreibungen lässt sich erkennen, dass Mülldelikte von sehr unterschiedlicher Schwere und Qualität sein können. Bei der Bewertung illegaler Müllablagerungen kommt es immer darauf an, welche Stoffe, in welchen Mengen und an welchen Orten illegal abgelagert werden. Es versteht sich von selbst, dass allgemein gefährdende und/oder toxische Stoffe, die illegal entsorgt werden, besonders schwere Mülldelikte verwirklichen.
Ist illegale Müllentsorgung strafbar?
Je nach Schwere einer Verfehlung bei der Müllentsorgung unterfällt eine solche Tat entweder dem Ordnungswidrigkeitenrecht oder gilt als Straftat. Müllsünder müssen deshalb in den meisten Fällen zumindest mit Bußgeldern in teilweise erheblicher Höhe rechnen. Im strafrechtlichen Bereich drohen Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren.
Die Gesetzgebungskompetenzen und Zuständigkeiten bei der Verfolgung von Mülldelikten teilt sich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden auf. Oftmals berühren Müllsünder mit einer Tat gleich mehrere Zuständigkeitsbereiche.
Das Ordnungswidrigkeitenrecht im Bereich Müll
Auf Bundesebene sieht das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrGW) in § 69 Abs. 1 Nr.2 KrWG in Verbindung mit§ 28 Abs. 1 Satz 1 KrWG Bußgelder bis zu einer Höhe von 100.000 EUR vor, wenn Hausmüll oder Sperrmüll außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen entsorgt wird. Daneben sehen die Abfallsatzungen von Ländern und Gemeinden weitere Sanktionen im Ordnungswidrigkeitenrecht vor. Delikte im Bereich Müll von minderschwerer Qualität, zum Beispiel bei Verstößen in der Entsorgung von Altkleidern, Altglas und Altpapier werden meist auf Landes- und Gemeindeebene mit einigen 100 EUR pro Verstoß sanktioniert.
Wie berechnet sich die Höhe des Bußgeldes im Einzelfall?
In der Regel übt die zuständige Behörde ein Ermessen aus, wenn sie bei Mülldelikten im Ordnungswidrigkeitenrecht Bußgelder festlegt. Ermessen heißt, dass die Behörde innerhalb eines bestimmten Rahmens eine Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung der Umstände des Falls trifft.
Die einzelnen Bußgeldvorschriften sehen deshalb lediglich Bußgeldrahmen vor. Die Verwaltungsbehörde prüft die Umstände des Einzelfalls und entscheidet dann über die Höhe des zu erhebenden Bußgeldes. Gewerbliche Unternehmer-Müllsünder müssen immer mit höheren Bußgeldern rechnen als private Verbraucher. Bei der Höhe des Bußgeldes kommt es auch darauf an, welche Art von Müll, in welcher Menge und wo abgeladen illegal wurde. Sondermüll und gefährliche Stoffe können zu erhöhten Bußgeldern führen.
Folgende Beispiele sollen die Höhe typischer Bußgelder anschaulicher machen:
Wer illegal als privater Verbraucher Sperrmüll entsorgt, kann durchaus mit Bußgeldforderungen in dreistelliger Höhe rechnen. Das Ablagern von Altreifen oder Altöl an dafür nicht vorgesehenen Stellen führt schnell zu vierstelligen Bußgeldern. Die einzelnen Bundesländer führen konkrete Bußgeldkataloge für die illegale Abfallbeseitigung, die nach Art der jeweils abgelagerten Gegenstände teilweise sehr detailliert unterscheiden. Bußgelder beginnen hier häufig bei etwa 20 EUR und können sich auf mehrere 1000 EUR erhöhen.
Wer sich für die Bußgeldkataloge der einzelnen Bundesländer und Gemeinden in Sachen Müll interessiert, wird vielfach im Internet fündig. Viele Behörden veröffentlichen inzwischen online die entsprechenden Informationen. Einen guten Überblick bietet diese Seite https://www.bussgeldkatalog.org/umwelt-muell/.
Die Strafbarkeit von Mülldelikten
Das Strafgesetzbuch sieht in § 326 StGB den Straftatbestand des unerlaubten Umgangs mit Müll vor. Dabei wird die illegale Abfallentsorgung sanktioniert, die zu einer nachhaltigen Verunreinigung eines Gewässers, der Luft oder des Bodens führen kann. Dabei reicht es, dass eine Verunreinigung droht.
Wer beispielsweise sein schrottreifes Auto illegal im Wald abstellt, kann sich nach § 326 StGB strafbar machen. Rückstände von Öl und Benzin können aus dem Fahrzeug leicht in den Boden eindringen. Wer einer solchen Tat überführt werden kann, muss unbedingt mit staatsanwaltlichen Ermittlungen rechnen. Es handelt sich dabei um ein Offizialdelikt, das heißt, auch ohne Anzeige muss die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufnehmen. Geldstrafen bemessen nicht nur nach üblichen Tagessätzen, sondern richten auch an dem Einkommen des Täters aus. Sie können den Täter empfindlich treffen. Das gilt für Freiheitsstrafen umso mehr.
Ob bei illegalen Aktivitäten der Abfallbeseitigung auch weitere spezielle Umweltdelikte aus dem Strafgesetzbuch infrage kommen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. In den §§ 324 ff. StGB werden eine Reihe spezieller Umweltverstöße sanktioniert. Verunreinigungen von Gewässer, Böden und Luft haben jeweils eine eigene Norm. Auch besonders gefährliche Stoffe sind in einer eigenen Strafrechtsnorm geregelt. Ganz deutlich wird damit im Strafgesetzbuch, dass illegale Abfallbeseitigung kein Kavaliersdelikt ist.
An wen kann man sich bei illegaler Müllentsorgung wenden?
Die lokalen Ordnungs -und Umweltämter sind eine gute Adresse für die Meldung illegaler Müllablagerungen. Diese Behörden erleichtern Meldungen inzwischen auch durch entsprechende Apps und Onlineformulare, mit denen illegale Müllhalden und Müllablagerungen unkompliziert gemeldet werden können. Auch die Polizei nimmt Anzeigen entgegen, beispielsweise, wenn das beschriebene Schrottfahrzeug im Wald abgestellt wurde. Das Bundesamt für Güterverkehr ist für spezielle Mülldelikte zuständig, an denen ausländische Unternehmen oder Personen beteiligt sind, die in Deutschland keinen Sitz haben.
Die Problematik der Müll-Hotspots
Oftmals bilden sich in Gemeinden, in Städten oder auch auf Grundstücken von privaten Eigentümern Stellen, die regelmäßig von Müllsündern besucht werden. Einer solchen Entwicklung sollten die Betroffenen energisch entgegentreten. Ansonsten droht ihnen am Ende eine illegale Müllhalde größeren Ausmaßes. Mülldetektive können hierbei eine wertvolle Unterstützung sein.
Eine kompetente Wirtschaftsdetektei in Sachen Müll an Ihrer Seite
Gerade als privater Grundstücks- und Waldeigentümer können Ihnen illegale Müllablagerungen sehr zu schaffen machen. Wenn Sie den Müllsündern nicht auf die Schliche kommen, bleiben die Entsorgungskosten am Ende bei Ihnen hängen. Illegale Müllentsorgung kann Ihnen viel Ärger und viele Kosten bescheren. Oft bleiben Sie dauerhaft auf den Entsorgungskosten sitzen. Sie können außerdem keinesfalls die Entwicklung einer illegalen Müllhalde befördern, in dem sie die illegale Müllablagerung dulden. Hier müssen Sie darauf achten, nicht selbst in den Kontext der illegalen Müllentsorgung zu rutschen, wenn Sie sich nicht um entsprechende Vorfälle auf Ihrem Land kümmern.
Passivität ist deshalb die schlechteste Art, mit illegaler Müllentsorgung umzugehen. Erfahrene, kompetente und umsichtige Detektive können in diesem Zusammenhang die Aufgaben von Mülldetektiven übernehmen. Die Beauftragung einer Detektei erhöht Ihre Chancen, die Täter der Mülldelikte zu benennen und zu identifizieren. Hier kommen als Sanktionen dann nicht nur Bußgelder und eventuell auch Strafen in Betracht, sondern Sie können die Müllsünder auch zivilrechtlich in Anspruch nehmen.
Mit einer erfahrenen Detektei an Ihrer Seite können Sie dem Problem der illegalen Müllentsorgung begegnen. Dabei sollte Ihr Weg eher heute als morgen zu einem erfahrenen Detektiv führen. Illegale Abfallbeseitigung entfaltet vielfach eine magische Anziehungskraft auf andere Müllsünder, die schnell einen neuen Hotspot für ihre illegalen Aktivitäten entdecken. Lassen Sie es erst gar nicht so weit kommen!