Regelmäßig erhalten wir die Anfrage, ob wir auf WhatsApp, Chats oder andere Messenger von Dritten zugreifen können. **Die Antwort ist hier ein klares nein. **
Zu den Persönlichkeitsrechten gehören hier
-
Recht am eigenen Wort
- Recht auf Privat- und Intimsphäre
Es kommen mitunter folgende Straftatbestände beim Auslesen eines **WhatsApp Chat **in Betracht:
Bei Verkauf der Daten eines Chat´s, dann noch
Wann die Polizei Chats überwacht
Selbst die Polizei nutzt sogenannte Telekommunikationsüberwachung TKÜ oder den Einsatz von Staatstrojanern nur in Ausnahmefällen zur Aufklärung von besonders schweren Straftaten. In der Strafprozessordnung finden sich die folgenden Rechtsgrundlagen, die nicht für Detekteien gelten:
Theoretisch wäre ein solches Vorgehen einer Detektei in Ausnahmefällen mit einem Rechtfertigungsgrund:
zu rechtfertigen. In der Praxis finden sich keine Sachverhalte, bei dem ein solches Vorgehen erklärbar wäre.
Selbst das Weiterleiten von privaten Nachrichten, wenn Sie an der Kommunikation teilgenommen haben, verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG
Anmerkung: Eine solche Maßnahme wäre zum Nachweis von Straftaten, je nach Sachverhalt, bspw. im Rahmen einer legendierten Ermittlung noch zu rechtfertigen, nicht aber das Ausspähen von Daten von Dritten.
Legale Methoden zur Klärung von Sachverhalten sind
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