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Mitarbeiter aus Aachen wegen Arbeitszeitbetrug im Fokus
Arbeitszeitbetrug in nur 3 Tagen umfassend nachgewiesen.
Die Observation ist eine diskrete Überwachungsmethode, die zur Aufdeckung von potenziellen Betrugsfällen verwendet wird. Im Folgenden möchten wir Ihnen anhand einer kürzlichen Ermittlung zum Verdacht auf Arbeitszeit- und Lohnfortzahlungsbetrug den Ablauf und Zweck einer solchen Personenüberwachung erläutern.
Sachverhalt Verdacht auf Arbeitszeitbetrug im Außendienst
Das Thema Arbeitszeitbetrug betrifft viele Unternehmen und ist ein schwerer Verstoß gegen den Arbeitsvertrag. Im vorliegenden Fall bestand der Verdacht, dass der langjährige Mitarbeiter einer Physio-Praxis in Aachen an Tagen mit Außendienst nicht korrekt arbeitete.
Der Arbeitgeber hatte Hinweise, dass der Mitarbeiter an diesen Tagen privaten Tätigkeiten nachgehe und, entgegen seinen Angaben auf den Arbeitszeitnachweisen, früher Feierabend und längere Pausen mache.
Unsere Detektei hat für den Auftraggeber eine verdeckte Überwachung des Mitarbeiters durchgeführt, um den genauen Arbeitsverlauf des Mitarbeiters zu dokumentieren.
Verdacht:
- Verdacht auf Arbeitszeitbetrug
- Verdacht auf schwere Verstöße gegen den Arbeitsvertrag
Ermittlungsansatz, Tätigkeiten
Insgesamt wurde der Mitarbeiter an drei Arbeitstagen mit Außendiensttätigkeiten observiert. Bereits am ersten Tag wurde festgestellt, dass der Mitarbeiter die Termine und Orte so gelegt hatte, dass dieser im Laufe des Tages immer näher zu seiner Wohnanschrift nach Düren fuhr.
An allen Observationstagen hat der Mitarbeiter zwischen einer und drei Stunden vor dem regulären Arbeitszeitende Feierabend gemacht.
Lageentwicklung
Unser Detektiv-Team stellte darüber hinaus fest, dass der Arbeitszeitbetrug nicht das einzige Vergehen des Mitarbeiters war. Dieser nahm regelmäßig und an allen drei Tagen Termine u. a. in Würselen, Stolberg, Eschweiler und Düren wahr.
Von unserem Auftraggeber hatten wir jedoch die Information erhalten, dass die Kundentermine der Physio-Praxis ausschließlich im Stadtgebiet Aachen lägen.
So entstand der dringende Verdacht, dass der Mitarbeiter nicht nur einer ungenehmigten Nebentätigkeit/Konkurrenztätigkeit nachgegangen ist, sondern dies dreister Weise während seiner Arbeitszeit getan hat.
Unseren Ermittlern ist es gelungen, eine Nahaufnahme der Karteikarten anzufertigen, die der Mitarbeiter stets mit sich führte. Auf diesen war ein Logo einer anderen Physio-Praxis zu erkennen.
Ergebnis, Abschluss
Nachdem der Auftraggeber unsere Ermittlungsergebnisse vorliegen hatte, hat dieser sich zunächst mit dem Mitbewerber in Verbindung gesetzt und erfahren, dass der Mitarbeiter bereits seit 1,5 Jahren für diese tätig sei.
Da in diesem Fall sowohl der Vertrauensmissbrauch als auch der finanzielle Schaden enorm ist, hat unser Auftraggeber sich trotz der über 20-jährigen Tätigkeit seines Mitarbeiters für eine fristlose Kündigung entschieden.
In der Regel plädieren wir für ein Gespräch mit dem Mitarbeiter, um gemeinsam eine Lösung zu finden; in dieser Situation konnten wir das Vorgehen unseres Auftraggebers jedoch vollkommen nachvollziehen. Die Tätigkeit in der anderen Praxis hat der Mitarbeiter ebenfalls verloren.
Hinweis: Von Anfang an stehen wir Ihnen professionell zur Seite, von der ersten Verdachtslage bis zum Abschluss des Verfahrens. Basierend auf unserer Erfahrung geben wir Ihnen entsprechende Empfehlungen. In den meisten Fällen streben wir eine außergerichtliche Lösung an.
Rahmen, Fazit
Die Observation hat schlussendlich nicht nur den Beweis für die vom Auftraggeber vermutete Pflichtverletzungen des Mitarbeiters erbracht, sondern weitere schwerwiegende Betrugsdelikte aufgedeckt. Unsere Detektei konnte dem Auftraggeber genügend gerichtsfeste Beweise liefern, damit dieser entsprechend gegen seinen Mitarbeiter vorgehen konnte.
Arbeitszeitbetrug ist ein schwerwiegender Verstoß gegen den Arbeitsvertrag und kann erhebliche Konsequenzen haben. Wenn Sie als Arbeitgeber den Verdacht auf Arbeitszeitbetrug hegen, sollten Sie unbedingt handeln und durch unsere Detektei eine Überprüfung durchführen lassen, um den Verdacht zu bestätigen oder zu widerlegen. Wir halten eine für Sie passende Lösung bereit!
Hinweis zu den Inhalten
Fallbeispiele zeigen eine realistische Darstellung, wurden jedoch soweit anonymisiert bzw. pseudonymisiert, dass keine Rückschlüsse auf den Auftraggeber möglich sind und Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen nicht beeinträchtigt werden. Bei allen von uns zur Verfügung gestellten Inhalten handelt es sich um allgemeine Informationen, in keinem Fall um eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Wenden Sie sich hierfür an Ihren Rechtsbeistand.
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