Fall-Archiv Lohnfortzahlungsbetrug Köln

Legendierte Ermittlung und Observation in Köln bei Lohnfortzahlungsbetrug

Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug und Nebentätigkeit? Erfahren Sie mehr über den Fall in Köln und das Ergebnis der Untersuchung.

Im folgenden Beitrag präsentieren wir Ihnen eine beispielhafte Durchführung einer Ermittlung im Zusammenhang mit Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug. Das Fallbeispiel veranschaulicht eine realistische Untersuchung, wurde jedoch ausreichend anonymisiert und pseudonymisiert, um keine Rückschlüsse auf den Auftraggeber zu ermöglichen und die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen zu wahren.

Sachverhalt Lohnfortzahlungsbetrug – Observation in Köln

Der fragliche Mitarbeiter hatte sich in dem vorliegenden Fall, nachdem er eine geforderte Gehaltserhöhung nicht erhalten hatte, krankgemeldet. Der Auftraggeber hatte konkrete Hinweise aus der Belegschaft erhalten, dass der Arbeitnehmer während seiner Arbeitsunfähigkeit beim wiederholten Transportieren von Reifen gesehen wurde. Auffällig war auch, dass die vom Mitarbeiter mitgeteilten Beschwerden, in keinster Weise zu dem Gebiet des Facharztes passten, der die Krankmeldung ausgestellt hatte.

Verdacht:

  • Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug

  • Verdacht auf Verstöße gegen den Arbeitsvertrag

  • Verdacht auf eine ungenehmigte Nebentätigkeit

Ermittlungsansatz, Tätigkeiten

Nach Auswertung der vorliegenden Sachverhaltsinformationen, erfolgte zunächst eine Recherche auf der Internetverkaufsplattform „eBay-Kleinanzeigen“, da der Verdacht gegeben war, dass der Arbeitnehmer dort mit gebrauchten Reifen handele. Und tatsächlich: eine Person mit gleichem Vornamen und Nachnamen wie der Arbeitnehmer betreibt dort seit April des Vorjahres einen Reifenhandel.

Aufgrund dieser Erkenntnis wurde zunächst eine legendierte Ermittlung in Auftrag gegeben, mit dem Ziel herauszufinden, ob es sich wirklich um eine gewerbsmäßige (Neben-)Tätigkeit handelt oder ob der Mitarbeiter evtl. nur seine alten, aus dem Privatbesitz stammende Reifen handelt.

An verschiedenen Tagen wurden Testanrufe durchgeführt, bei denen die Ermittler sich als Interessenten ausgaben. Der Mitarbeiter bot jeweils Besichtigungstermine an, die an seiner privaten Wohnanschrift durchgeführt werden sollten. Weiter wurde die Angebotsseite wiederholt geprüft und rechtssicher archiviert, dabei wurde festgestellt und dokumentiert, dass wiederholt neue Angebote eingestellt wurden, die Seite also aktiv betrieben wurde.

Anmerkung: Durch die legendierte Ermittlung wurde der Mitarbeiter eindeutig als die Person identifiziert, die in eBay-Kleinanzeigen die Reifen zum Verkauf anbot.

Da der Sachverhalt sich nunmehr erhärtete, wurde eine Observation in Auftrag gegeben, um zu dokumentieren, in welchem Umfang der Mitarbeiter diesen Handel betreibt und insbesondere vor dem Hintergrund der vermeintlichen Krankheit aus „orthopädischen“ Gründen.

Im Rahmen der Observation wurden zunächst mehrere Kundentermine und Transportfahrten mit Reifen zwischen der Wohnanschrift und einer Lagerstätte dokumentiert. Auffällig war, dass der Mitarbeiter trotz seiner Krankheit mehrfach selbst schwere Reifen mit Felgen verludt.

An einem Tag wurde dem Mitarbeiter und einem seiner Arbeitskollegen ca. 7 Stunden lang bei einer Fahrt von Köln bis nach Stuttgart für ca. 390 km gefolgt. Hierbei wurde der Mitarbeiter in Koblenz und Mainz beobachtet, wie er Reifen ein- und ausgeladen hat. In einem Fall hat er mutmaßlich die Reifen ausgeliefert, in dem anderen Fall Reifen angekauft.

Anmerkung: Im Raum Stuttgart wurde die Maßnahme nach telefonischer Rücksprache mit dem Kunden vorzeitig beendet, da die nunmehr vorliegenden Beweise als ausreichend erachtet wurden und so weitere Kosten im Sinne des Auftraggebers eingespart werden konnten.

Bei allen gemachten Beobachtungen ließen sich keinerlei Bewegungseinschränkungen erkennen. Gemäß eigener Aussage gegenüber unseren Ermittlern verkaufe er ausschließlich mit Rechnung.

Somit war davon auszugehen, dass es sich um eine (ungenehmigte) gewerbliche Tätigkeit handelte und der Mitarbeiter damit sowohl gegen seinen Arbeitsvertrag verstoßen hat als auch Lohnfortzahlungsbetrug begangen hat.

Ergebnis, Abschluss

Der Auftraggeber ist unserer Empfehlung gefolgt und verzichtete auf einen Strafantrag und eine Schadensersatzforderung. Dem Mitarbeiter wurde fristlos gekündigt. Da es sich um einen langjährigen Angestellten handelte, konnte eine hohe Abfindung eingespart werden, sodass der Einsatz unserer Detektei sich für den Kunden auch aus finanzieller Sicht gelohnt hat.

Hinweis: In den meisten Fällen empfehlen wir, eine außergerichtliche Lösung zu finden und unterstützen Sie von Anfang bis zum Abschluss des Verfahrens.

Rahmen, Fazit

Auch in diesem Fall hat sich der Anfangsverdacht bestätigt und wir konnten den Lohnbetrug aufklären. Eine Weiterbeschäftigung kam aufgrund des gestörten Vertrauensverhältnisses zwischen dem Arbeitgeber und Mitarbeiter nicht mehr infrage. Der Auftraggeber handelte sehr verhältnismäßig, da er auf strafrechtliche Maßnahmen dem geständigen Mitarbeiter gegenüber verzichtete.

Wir sind überzeugt, dass in diesem Fall die Ermittlungsergebnisse vor Gericht standgehalten hätten. Dennoch empfehlen wir in vielen ähnlich gelagerten Fällen einen außergerichtlichen Kompromiss, um die Angelegenheit zugig zu einem Abschluss zu bringen. Andernfalls droht immer die Gefahr eines langwierigen Gerichtsverfahrens und damit verbunden das Prozessrisiko sowie der Kosten- und Zeitfaktor.

Kontakt Nehmen Sie Kontakt auf

Wir unterstützen Sie mit effektiven und rechtssicheren Ermittlungen.

Kostenlos, unverbindlich und absolut diskret.