Fall-Archiv Benzindiebstahl Tankkartenbetrug Koblenz / Stuttgart

Benzindiebstahl durch Teamleiter: Tankkartenbetrug auf Baustelle aufgedeckt

Ein Teamleiter betankt wiederholt private Kanister mit Firmensprit – die Ermittlungen belegen vorsätzlichen Tankkartenbetrug. Jetzt den Fallverlauf lesen.

Unregelmäßigkeiten im Umgang mit firmeneigenen Ressourcen können das Vertrauen in Mitarbeitende erheblich belasten. Im vorliegenden Fall stand der Verdacht auf Benzindiebstahl im Raum – konkret ging es um die missbräuchliche Nutzung einer Firmentankkarte durch einen Mitarbeiter im Außeneinsatz.

Sachverhalt

Ein Bauunternehmen beauftragte unsere Detektei mit der Aufklärung eines möglichen Tankkartenbetrugs. Auslöser war ein interner Hinweis eines Mitarbeiters, der gegenüber dem Arbeitgeber den Verdacht äußerte, sein Vorgesetzter – ein Teamleiter – könne regelmäßig private Benzinkanister auf Firmenkosten betanken. Der betroffene Mitarbeiter war gemeinsam mit zwei Kollegen für Bauprojekte im Außeneinsatz zuständig und für das Betanken technischer Geräte verantwortlich.

Dem Auftraggeber lagen bereits mehrere Indizien vor, die aus arbeitsrechtlicher Sicht als belastend gewertet werden konnten. Dennoch entschied er sich für eine externe Ermittlung, um die Vorwürfe rechtssicher zu dokumentieren. Ziel war es, den sachlichen Nachweis für ein wiederholtes, vorsätzliches Fehlverhalten zu führen und eine mögliche Schutzbehauptung im Nachgang auszuschließen. Zudem sollte die Identität des hinweisgebenden Mitarbeiters intern geschützt werden – ein Vorgehen, das sich insbesondere dann bewährt, wenn Führungskräfte auch künftig auf Hinweise aus der Belegschaft angewiesen sind. Kein Mitarbeitender möchte innerhalb des Teams als Informant wahrgenommen werden. Wer dauerhaft auf interne Hinweise setzen will, sollte deshalb Wert auf ein vertrauensvolles Umfeld legen, in dem solche Mitteilungen diskret behandelt werden.

Ermittlungsansatz, Tätigkeiten

Zur Aufklärung wurde die betreffende Baustelle in Stuttgart über mehrere Tage hinweg observiert. Im Mittelpunkt stand das Verhalten des Teamleiters bei der Nutzung der Firmentankkarte. Die Ermittlungen konzentrierten sich auf Tankvorgänge und insbesondere auf den Umgang mit Benzinkanistern. Dabei ergab sich eine besondere Herausforderung: Der verdächtige Mitarbeiter verwendete Kanister, die optisch den offiziellen Behältnissen des Unternehmens entsprachen. Dies erschwerte eine unmittelbare Bewertung der Vorgänge, da zunächst nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte, ob es sich um reguläre Betankungen handelte.

Innerhalb des Beobachtungszeitraums wurden insgesamt drei voraussichtlich irreguläre Tankvorgänge dokumentiert, bei denen zusätzliche Kanister befüllt wurden. Die Ermittlungen zielten darauf ab, nicht nur die Befüllung, sondern auch die Aneignung oder Weitergabe der Kanister zu erfassen – da erst dies eine vollendete Diebstahlshandlung im juristischen Sinn darstellt.

Ergebnis, Abschluss

Nach Abschluss der Beobachtungen auf der Baustelle wurde das Dienstfahrzeug des Mitarbeiters auf dessen Rückweg nach Koblenz begleitet. Dabei stellte das Observationsteam fest, dass der Mitarbeiter eine bislang unbekannte Adresse anfuhr, an der sich eine weitere, nicht identifizierte Person aufhielt. Der Mitarbeiter entlud dort mehrere in Säcken versteckte Benzinkanister und übergab sie an diese Person. In diesem Moment wurde er durch die eingesetzten Teams direkt angesprochen und die Übergabe unterbunden.

In der Folge fand ein Gespräch zwischen der Geschäftsführung und dem Mitarbeiter statt. Dieser wurde unverzüglich aus dem Unternehmen entfernt. Die Maßnahmen lieferten somit einen vollständigen Nachweis für den Benzindiebstahl im Zusammenhang mit einem vorsätzlichen Tankkartenbetrug – der Vorfall wurde damit aufgedeckt und gerichtsfest dokumentiert.

Rahmen, Fazit

Die Ermittlungen bestätigten den Verdacht auf wiederholte unzulässige Nutzung der Firmentankkarte. Zwar liegt der materielle Schaden bei Entwendungen im Bereich von 20 bis 40 Litern pro Vorgang in einem überschaubaren Rahmen, doch die Entscheidung des Auftraggebers, diesen Sachverhalt aufklären zu lassen, erwies sich auch im Hinblick auf die langfristige Wirkung als nachvollziehbar. Beobachtungen aus vergleichbaren Fällen zeigen, dass die Aufdeckung solcher Vorgänge präventiv wirkt: In den betroffenen Unternehmen gehen Nachahmungstaten sowie andere Pflichtverletzungen und Fehlzeiten häufig über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten messbar zurück.

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