Ist ein Arbeitnehmer krankgeschrieben, darf er keiner Nebentätigkeit nachgehen. Tut er es doch, können Sie als Arbeitgeber die fristlose Kündigung aussprechen. Die bloße Äußerung eines Verdachts oder die Aussage eines Kollegen, der den Mitarbeiter angeblich gesehen hat, reichen als Beweis nicht aus. Sie benötigen Dokumente oder Aussagen von unbeteiligten Personen. In diesem Fall kann Ihnen unsere Detektei weiterhelfen! Wir arbeiten diskret und unauffällig, sodass weder der Mitarbeiter noch sein Arbeitgeber von der Überwachung Kenntnis bekommen.

Als Wirtschaftsdetektei unterstützen wir Sie bei der Aufdeckung, Klärung und Beweissicherung in Ihrem Sachverhalt.
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