Detektive für Ermittlungen, Observationen, Internetrecherchen, Videoüberwachung, Lauschabwehr in Marbach am Neckar*
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Mandanten vertrauen auf die Detektei Kubon – Privatpersonen, der Mittelstand, Konzerne und Versicherungen –
Detektei für Tätigkeiten in Marbach am Neckar
Unsere Wirtschafts- und Privatdetektei für Marbach am Neckar können Sie als Unternehmer oder als Privatperson beauftragen.
Wir bieten Ihnen wertvolle Hilfe bei diskreten, verdeckten Ermittlungen. Dabei arbeiten wir seriös und halten uns an die gesetzlichen Bestimmungen.
Ihre Detektei für Marbach am Neckar und Baden-Württemberg. Die Experten mit Vorverwendung im Polizeidienst, der Militärpolizei und aus dem Bereich Nachrichtendienst unterstützen Sie in Ihrem Sachverhalt.
Unser Team unterstützt Sie mit modernen Recherche- und Ermittlungsmethoden
Wir kümmern uns auch um Ihren Fall
Nebentätigkeit während einer Krankschreibung
Ist ein Arbeitnehmer krankgeschrieben, darf er keiner Nebentätigkeit nachgehen. Tut er es doch, können Sie als Arbeitgeber die fristlose Kündigung aussprechen.
Die bloße Äußerung eines Verdachts oder die Aussage eines Kollegen, der den Mitarbeiter angeblich gesehen hat, reichen als Beweis nicht aus. Sie benötigen Dokumente oder Aussagen von unbeteiligten Personen.
In diesem Fall kann Ihnen unsere Detektei weiterhelfen! Wir arbeiten diskret und unauffällig, sodass weder der Mitarbeiter noch sein Arbeitgeber von der Überwachung Kenntnis bekommen.
Im Hintergrund sammeln wir Beweise, mit denen Sie den Arbeitnehmer konfrontieren können. Wenn Sie die fristlose Kündigung aussprechen, haben die Beweise auch in einer gerichtlichen Verhandlung Bestand. Für den Mitarbeiter ist es in diesem Fall schwierig, eine Wiedereinstellung oder eine Abfindung einzuklagen.
Kündigung wegen Eigenbedarfs erhalten
Sie leben seit vielen Jahren in einem Haus oder einer Wohnung und haben eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erhalten. Trotz des Widerspruchs entschied ein Gericht, dass Sie ausziehen mussten. Im Nachhinein stellen Sie fest, dass Ihr Vermieter gar nicht selbst in die Wohnung eingezogen ist.
Wenn Sie diese Tatsache beweisen können, steht Ihnen Schadenersatz zu. Dieser betrifft die Umzugs- und Renovierungskosten, Sie können außerdem einen Ausgleich für eine höhere Mietzahlung beanspruchen.
Sollte sich die Wohnung oder das Haus noch im Besitz des Vermieters befinden, ist unter Umständen sogar eine sogenannte Wiedereinräumung möglich. Dies bedeutet, dass Sie in Ihre Wohnung wieder einziehen können.
Allein ist es schwierig, den vorgetäuschten Eigenbedarf zu beweisen. Wenn Sie unsere Privatdetektei beauftragen, bekommen Sie Beweise in die Hand, die Sie vor Gericht verwenden können.
Sie erfahren rechtlich belegbar, ob der Eigenbedarf vorgetäuscht war oder nicht.
Herr Matzik Leiter für die Region kümmert sich auch um Ihren Fall.
Privatdetektiv beauftragen – die Gründe sind vielfältig
Es gibt im privaten und beruflichen Leben eine Vielzahl an Gründen, aus denen Menschen einander nicht trauen. Ehe und Partnerschaft, das Arbeitsverhältnis, aber auch eine Erbschaft oder die gemeinsame Betreuung eines Kindes können Unehrlichkeit bergen. Es ergeben sich schnell offene Fragen.
Unsere erfahrene Privat- und Wirtschaftsdetektei hilft Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.
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