Recht auf Vergessen
Recht auf vergessen
Nach Art. 17 DSGVO haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, Ihre personenbezogenen Daten löschen zu lassen ("Recht auf Vergessenwerden").
Voraussetzungen für eine Löschung
Eine Löschung ist möglich, wenn mindestens einer der folgenden Gründe vorliegt (Art. 17 Abs. 1 DSGVO):
- Die Daten sind für die ursprünglichen Verarbeitungszwecke nicht mehr notwendig
- Sie widerrufen Ihre Einwilligung und es fehlt eine andere Rechtsgrundlage
- Sie legen Widerspruch ein (Art. 21 DSGVO) und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe vor
- Die Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet
- Eine gesetzliche Löschpflicht besteht
Wichtig: Bei Detektei-Ermittlungen können gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z.B. HGB §§ 257, AO § 147) einer sofortigen Löschung entgegenstehen. In diesem Fall sperren wir die Daten, sobald der ursprüngliche Verarbeitungszweck entfällt.
So beantragen Sie die Löschung
Senden Sie uns eine schriftliche Anfrage mit:
- Ihrem Namen und ggf. Aktenzeichen / Mandantennummer
- Welche Daten gelöscht werden sollen (oder "alle")
- Grund für die Löschung (Auswahl aus der Liste oben)
- Kopie eines Ausweisdokuments zur Identitätsprüfung
Anfrage per E-Mail: kontakt@detektei-kubon.de Telefon (kostenfrei): 0800 10 20 40 3
Wir prüfen Ihre Anfrage unverzüglich und teilen Ihnen das Ergebnis innerhalb eines Monats mit (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).
Rechtsgrundlagen
Art. 17 DSGVO – Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden") Art. 12 Abs. 3 DSGVO – Bearbeitungsfristen Art. 19 DSGVO – Mitteilungspflicht an Empfänger HGB §§ 257, AO § 147 – Handelsrechtliche / steuerliche Aufbewahrungspflichten
Nehmen Sie Kontakt auf
Wir unterstützen Sie mit effektiven und rechtssicheren Ermittlungen.