Datenberichtigung
Datenberichtigung
Nach Art. 16 DSGVO haben Sie das Recht, unrichtige Daten zu berichtigen und unvollständige Daten zu vervollständigen. Die Berichtigung erfolgt unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).
So beantragen Sie eine Berichtigung
Senden Sie uns eine Anfrage mit folgenden Angaben:
- Welche Daten sollen berichtigt werden (alte Angabe → neue Angabe)
- Nachweis der Richtigkeit der neuen Angabe (z.B. amtliches Dokument)
- Ihre Kontaktdaten für die Bestätigung
Wir prüfen Ihre Anfrage und nehmen die Berichtigung kostenfrei vor. Erfolgt die Datenverarbeitung an Dritte (z.B. Rechtsanwälte), informieren wir auch diese über die Berichtigung – sofern sich dies nicht als unmöglich erweist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand verursacht (Art. 19 DSGVO).
Rechtsgrundlage
Art. 16 DSGVO – Recht auf Berichtigung Art. 12 Abs. 3 DSGVO – Bearbeitungsfristen Art. 19 DSGVO – Mitteilungspflicht an Empfänger
Anfragen richten Sie an: kontakt@detektei-kubon.de oder telefonisch 0800 10 20 40 3.
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