Das Urteil OLG Koblenz, 24.10.1990 – 14 NW 671/90 ist ein weiteres wichtiges Präzedenzurteil zur Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten, insbesondere im Zusammenhang mit Prozesskostenhilfe bzw. Notwendigkeit im Zivilprozess.
Detektivkosten können notwendig im Sinne des § 91 ZPO sein – also von der unterliegenden Partei zu ersetzen –, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich waren.
Dieses Urteil unterstreicht, dass private Ermittlungen durch eine Detektei rechtlich zulässig und unter Umständen sogar prozesskostenrelevant sind – also nicht automatisch aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen, wenn die Maßnahme im Prozess Erfolg hatte.
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