Detektivkosten als erstattungsfähige Prozesskosten
Einleitung: Detektivkosten – Schnüffelei oder legitimes Beweismittel?
Die Beauftragung eines Detektivs wirkt auf viele Menschen zunächst wie ein spannender Krimi. Doch im echten Leben geht es dabei oft um knallharte Fakten, Beweise – und die Frage: Wer bezahlt das alles? Insbesondere in gerichtlichen Auseinandersetzungen können Detektivkosten als erstattungsfähige Prozesskosten oder steuerlich absetzbare Ausgaben anerkannt werden – wenn die Voraussetzungen stimmen. In diesem Artikel erfährst du, wann sich der Einsatz einer Detektei für dich auch finanziell lohnt.
1. Detektivkosten als Betriebsausgabe bei Selbstständigen
Wer als Gewerbetreibender oder Freiberufler handelt, kann unter bestimmten Bedingungen die Rechnung einer Detektei steuerlich als Betriebsausgabe absetzen.
Beispiel: Ein Unternehmer vermutet, dass ein ehemaliger Mitarbeiter Betriebsgeheimnisse an die Konkurrenz weitergibt. Er beauftragt eine Detektei, die diesen Verdacht bestätigt.
Rechtslage: Finanzgericht Hessen, Az.: 8 K 3370/88 (EFG 89, S. 576)
2. Kontrolle durch den Arbeitgeber bei Lohnfortzahlungsbetrug
Auch Arbeitgeber dürfen in bestimmten Fällen Detektive einsetzen, wenn ein Anfangsverdacht besteht, dass ein krankgeschriebener Mitarbeiter seine Krankheit nur vortäuscht. Stellt sich der Verdacht als richtig heraus, sind die Detektivkosten meist dem Mitarbeiter anzulasten.
Beispiel: Ein angeblich arbeitsunfähiger Mitarbeiter wird beim Renovieren eines Hauses beobachtet.
Urteil: Bundesarbeitsgericht (BAG), Az.: R 116/86
3. Detektivkosten im Unterhaltsprozess
Auch im Familienrecht können Detektivkosten als notwendige Ausgaben zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung gelten – etwa, wenn der Unterhaltsberechtigte Einkommen verschweigt und ein Detektiv zur Ermittlung des tatsächlichen Arbeitsverhältnisses beiträgt.
Fall: Ein Unterhaltspflichtiger lässt überprüfen, ob seine Ex-Partnerin trotz gegenteiliger Angaben ein regelmäßiges Einkommen erzielt.
Gerichtsurteil: OLG Schleswig, Az.: 15 WF 1592/93
Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit im Überblick
Damit Detektivkosten im Rahmen eines Verfahrens anerkannt oder steuerlich absetzbar sind, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
✅ Konkreter Anfangsverdacht
✅ Verhältnismäßigkeit der Maßnahme
✅ Zweckdienlichkeit im gerichtlichen Verfahren
✅ Dokumentation der Tätigkeit durch die Detektei
✅ Erfolgreiche Verwertung des Beweismaterials im Prozess
Tipps zur Beauftragung einer Detektei
- Rechtsanwalt einbeziehen: Vor Beauftragung sollte immer juristischer Rat eingeholt werden.
- Detektei mit Erfahrung im Rechtswesen wählen
- Sorgfältige Dokumentation verlangen: Berichte, Fotos und ggf. Videoaufnahmen.
- Keine rechtswidrigen Methoden verwenden! Sonst droht Beweisverwertungsverbot.
Detektivkosten – Mit Strategie auch finanziell sinnvoll
Detektive können in rechtlichen Auseinandersetzungen wertvolle Dienste leisten – und unter den richtigen Bedingungen sind die Kosten nicht nur sinnvoll, sondern auch erstattungsfähig oder steuerlich absetzbar. Ob bei Unterhaltsstreit, Arbeitnehmerkontrolle oder betrieblichem Geheimnisverrat: Wer strategisch vorgeht und die rechtlichen Voraussetzungen beachtet, bleibt nicht auf den Kosten sitzen.