Bundesarbeitsrichter verneinen Entgeltfortzahlungsanspruch bei exakter zeitlicher Entsprechung zwischen Kündigungsfrist und Arbeitsunfähigkeit
Erschütterter Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Kündigung
Normalerweise hat eine vom Arzt bescheinigte Arbeitsunfähigkeit einen Beweiswert zugunsten des Arbeitnehmers. Sie löst den Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitgebers aus. Hat der Arbeitgeber berechtigte Zweifel am tatsächlichen Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit, muss er diese Zweifel konkretisieren.
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Urteil die Beweislast umgekehrt. In dem aktuellen Fall meldete sich eine Arbeitnehmerin nach Eigenkündigung mit ärztlicher Bescheinigung arbeitsunfähig für einen Zeitraum krank, der exakt die Kündigungsfrist umfasste. Die Richter sahen in diesem Fall den Beweiswert der AU als erschüttert an. Welche Folgen hat dieses Urteil für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber?